1042/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.11.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,
Genossinnen und Genossen
betreffend umfassendes Gender Budgeting umsetzen
Seit dem Jahr 2009 verpflichtet Art. 13 Abs. 3 B-VG „Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben“ und bildet die rechtliche Grundlage für die Implementierung von Gender Budgeting. Mit dem In‑Kraft-Treten des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 wurde die Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Erläuterung von Zielen, Strategien und Wirkungen im Strategiebericht (§14 Abs. 2 BHG 2013), der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (§ 17 Abs. 1 BHG 2013), der Erstellung der Angaben zur Wirkungsorientierung auf Untergliederungs-, Globalbudget-und auch Detailbudgetebene (§ 41 Abs. 1 und 2 sowie § 43 BHG 2013) sowie der Berichtslegung über die Ergebnisse des Wirkungscontrolling (§ 68 Abs. 5 BHG 2013) verbindlich festgelegt.[1]
Dennoch spielt die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesamtausrichtung des vorliegenden BVA-E 2021, dem Budgetbericht 2021 und dem Strategiebericht 2021 ‑ 2024 so gut wie keine Rolle. In ihrer Budgetanalyse hält die Arbeiterkammer Wien in diesem Zusammenhang fest: „Es fehlt an einer gleichstellungspolitischen und ressortübergreifenden Gesamtstrategie, an einer Zuordnung von konkreten Budgetmitteln zu den Gleichstellungszielen und -maßnahmen sowie an detaillierten Darstellungen geschlechtsspezifischer budgetärer Auswirkungen.“ [2]
Auch der Budgetdienst des Parlaments kritisiert seit langem die fehlende Berücksichtigung von Gender Budgeting bei der Budgeterstellung und unterstreicht diese Mängel auch in einer ausführlichen Anfragebeantwortung „Gender Budgeting: Fortschritte und Herausforderungen“ .[3]
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, ein umfassendes Gender Budgeting umzusetzen, insbesondere
- Durchführung einer geschlechtsspezifischen (Wirkungs-) Analyse der Förderungen und Leistungen der Covid-19-Hilfen sowie des Konjunkturpakets;
- Einsetzen der WFA bereits bei der Konzeption von Regelungsvorhaben;
- Eine Verknüpfung von Maßnahmen mit Ressourcen;
- Erarbeitung einer umfassenden Gleichstellungsstrategie und stärkere Ex-ante Koordination der Ressorts;
- Schließen der Datenlücke und Erhöhung der analytischen Kompetenzen der Ressorts.“
Zuweisungsvorschlag: Budgetausschuss
[1] .Anfragebeantwortung des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion „Gender Budgeting Fortschritte und Herausforderung“ vom 4. Dezember 2019
[2] Zu spät, zu wenig, nicht ausreichend fokussiert. Budgetpolitik in der Corona-Krise. Analyse des BVA 2021 und darüber hinaus; Working Paper Reihe der AK Wien, 2020
[3] Budgetanalyse 2021 des Budgetdienstes der Parlamentsdirektion