1047/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Kinder haben Rechte! Kinderrechte in den Fokus rücken.

 

Jedes Jahr am 20. November wird der internationale Tag der Kinderrechte gefeiert. Aber warum eigentlich? Am 20. November 1989 wurde die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von den Vereinten Nationen verabschiedet und weltweit von den meisten Staaten ratifiziert. Trotzdem leben noch immer zahlreiche Kinder unter anderem in Armut, sind von Gewalt betroffen oder haben keinen oder nur schlechten Zugang zu Bildung und/oder medizinischer Versorgung usw. Wir dürfen hier nicht einfach zusehen, sondern müssen noch rigoroser für die Rechte der Kinder eintreten - auf nationaler und internationaler Ebene. 

 

Letztes Jahr haben wir den 30. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert und festgestellt: Die Einhaltung der Kinderrechte ist noch lange keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen weiterhin auf die Kinderrechte aufpassen. Expertinnen und Experten mahnten in der Corona-Pandemie bereits mehrmals die Einhaltung von Kinderrechten ein. Die Interessen der Kinder dürfen in solch einer Ausnahmesituation nicht vergessen werden.

Bei den zahlreichen Pressekonferenzen der schwarzgrünen Bundesregierung in den letzten Wochen und Monaten wurde das Wohl der Kinder bzw. die Rücksichtnahme auf das Wohl der Kinder und deren Rechte sehr selten bis gar nicht in den Mittelpunkt gestellt. Kinder sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft

Die aktuellen Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie gesetzten wurden, haben zum Teil gravierende Auswirkungen auf Kinder und ihre Rechte:

 

·      Recht auf Bildung: Wir haben beim ersten Lockdown gesehen, dass Distance Learning viele Probleme mit sich bringt. Nicht nur Bildung ist enorm wichtig - auch das soziale Leben im Klassenverband oder die pädagogische Betreuung im Kindergarten. Es darf nicht wieder leichtfertig zur Schließung von Bildungseinrichtungen kommen.

 

·      Schutz vor Diskriminierung: Durch die Corona-Pandemie wird noch sichtbarer, welche Kinder nicht im selben Ausmaß teilhaben können, wie viele andere. Gerade auch Kinder mit einer Beeinträchtigung sind in Gefahr, jetzt besonders ausgegrenzt zu werden.

 

·      Recht auf Gesundheitsversorgung: Viele Therapien, Behandlungen, Beratungsangebote waren oder sind aktuell eingeschränkt und bringen für die Betroffenen große Probleme, wenn nicht auf lange Sicht sogar Folgeschäden mit sich. Kinder sind hier besonders betroffen.

 

·      Recht auf angemessenen Lebensstandard: Durch die steigende Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeitszeit steigt auch die Familien- und Kinderarmut, was meist genau für jene Kinder Einschränkungen bedeutet, die bereits vor der Corona-Pandemie von Armut betroffen oder bedroht waren.

 

·      Schutz vor Gewalt: Das vermehrte Zuhause-Sein und die existenziellen Sorgen vieler Familien sind der Nährboden für mehr Gewalt in den eigenen vier Wänden.

 

Erst zu Beginn des Jahres kritisierte die UNO Österreich für die mangelhafte Umsetzung der Kinderrechte. In den sogenannten "Concluding Observations", jenen offiziellen Empfehlungen, welche die UNO alle 5 Jahre zur Verbesserung der Situation der Kinderrechte an die österreichische Bundesregierung übermittelt wird aufgezeigt, dass dringender Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung vorliegt.[1]

 

Rund um den internationalen Tag der Kinderrechte wird von diversen Organisationen verstärkt auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht. Es liegt auch an den Abgeordneten des Nationalrates und insbesondere an den Mitgliedern der Bundesregierung, hierzu ein noch besseres Bewusstsein und mehr Aufmerksamkeit für die Kinderrechte zu schaffen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert,

·      Kinderrechte stärker in den Fokus ihrer Arbeit zu rücken und dabei auch Expertinnen und Experten zu Rate ziehen;

·      bei künftigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Rechte der Kinder verstärkt zu berücksichtigen;

·      den Empfehlungen des UN-Kinderrechte-Ausschusses zu folgen und rasch an der Umsetzung derselben zu arbeiten

·      sowie zusätzlich ein deutliches Zeichen der Sichtbarmachung und Wertschätzung der Kinderrechte zu setzen und jährlich am 20. November, dem internationalen Tag der Kinderrechte, alle Bundesministerien mit einer Kinderrechte-Fahne zu beflaggen."

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend



[1] https://www.derstandard.at/story/2000114766325/uno-kritisiert-oesterreich-bei-umsetzung-der-kinderrechte