105/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.11.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Yannick Shetty, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-
Kinderrechtskonvention

 

Das am 19. Dezember 2011 von der UN-Generalversammlung verabschiedete 3.
Fakultativprotokoll ermöglicht erstmals die Einrichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens bei Verletzungen der in der Kinderrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen verankerten Rechten. Im Zuge dieses Verfahrens können sich Einzelpersonen oder eine Gruppe von Betroffenen nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges an den unabhängigen UN-Kinderrechtsausschuss wenden und die Rechtsverletzung durch einen Staat vorbringen. Im Falle von schweren, systematischen Kinderrechtsverletzungen ist außerdem ein Untersuchungsverfahren vorgesehen. Das Protokoll wurde am 28. Februar 2012 von Österreich unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert.

Eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls würde die Stellung von Kindern als Rechtsträger gegenüber dem Staat wesentlich stärken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zur Ratifizierung vorzulegen."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrech-
te vorgeschlagen.