1066/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.11.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter

Genossinnen und Genossen

 

Betreffend: Volle Entschädigung und Arbeitsplatzgarantie für alle Unternehmen statt Überförderung für einige wenige

 

Die Wirtschaftshilfen während des ersten Lockdown waren zu gering, zu bürokratisch und flossen zu Beginn zu langsam. Die Aushebelung der Entschädigungszahlungen nach dem Epidemie Gesetz mündeten in einen Anstieg der Arbeitslosen um 200.000 Menschen binnen weniger Wochen. Im zweiten Lockdown hat die Regierung ein völlig anderes Konzept gewählt. Man hat die alte Systematik der Hilfszahlungen ad acta gelegt und stattdessen von den Deutschen abgeschrieben. Das ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber selbst beim Abschreiben passieren große Fehler. Die Regierung entschädigt nämlich – anders als Deutschland – einzelne Unternehmen im November mit über 100 Prozent des Vorjahresergebnisses, während andere Unternehmen – die zwar nur indirekt, aber trotzdem ähnlich stark betroffen sind – derzeit keinerlei Hilfen erhalten. Es gibt Unternehmen, die sich beispielsweise auf die Ausstattung von Theatern spezialisiert haben. Sie mussten zwar nicht zusperren, nachdem aber die Theater zu sind, sind deren Umsätze praktisch auf null eingebrochen. Dasselbe gilt etwa für Reisebüros, bei denen der Umsatz genauso Richtung null einbricht. Für diese Unternehmen sind keine 80% Umsatzersatz vorgesehen, obwohl sie teilweise mindestens so hart getroffen werden wie Unternehmen, wie Restaurants oder Fitnessstudios, die direkt vom Lockdown betroffen sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Wirtschaftshilfen (insbesondere die Reglung zum Umsatzersatz) derart anzupassen, dass auch Unternehmen, die vom Lockdown indirekt stark betroffen sind und somit Umsatzrückgänge von 30% oder mehr verzeichnen, eine aliquote Kompensation in Form eines Umsatzersatzes erhalten – bricht bei diesen Unternehmen etwa die Hälfte des Umsatzes weg, sollen – aliquot - beispielsweise 40% des Umsatzes ersetzt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Hilfe möglichst im Voraus ausbezahlt und später abgerechnet wird“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie