1071/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.11.2020
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Petra Bayr, MA MLS Genossinnen und Genossen

betreffend die aktuelle Situation in der Westsahara

Österreich unterstützt seit langem die Mission der Vereinten Nationen für die Durchführung der Volksabstimmung in der Westsahara, auch im Bundesvoranschlag 2021 ist dies so vorgesehen.

In den letzten Tagen kam es zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen Streitkräften Marokkos und der Frente POLISARIO im Guerguerat im Südwesten der Westsahara. Auslöser dafür waren zivile Proteste, die die Umsetzung des seit Jahrzehnten anstehenden Referendums forderten, in dessen Rahmen die Bevölkerung der Westsahara zwischen einer Integration in den marokkanischen Staat und der Unabhängigkeit wählen können soll.

Marokko bricht damit den seit 1991 geltenden Waffenstillstand, der von einer UN-Mission überwacht wird, und riskiert eine Gewalteskalation und Verletzungen der Menschenrechte in einem ohnehin angespannten Konflikt. Seit Jahrzehnten lebt die sahaurische Bevölkerung unter marokkanischer Besatzung und unter teilweise untragbaren humanitären Bedingungen. Die internationale Staatengemeinschaft ist dringend zum Handeln aufgerufen, damit aus dem seit über 40 Jahren schwelenden Konflikt kein offener Krieg wird. Die UNO und die EU dürfen nicht länger auf die Menschen in der Westsahara vergessen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich bilateral sowie im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen aktiv für ein sofortiges Ende aller Kampfhandlungen und die Wiederherstellung des Waffenstillstandes in der Westsahara zwischen Marokko und der Frente POLISARIO einzusetzen.

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird weiters aufgefordert, an beide Konfliktparteien zu appellieren, die Verhandlungen über eine dauerhafte Beilegung des Konflikts wiederaufzunehmen und dabei eine aktive Rolle Österreichs als Vermittler anzubieten.

Schließlich wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, sich in dafür geeigneten Kontakten und auf Ebene der EU sowie der Vereinten Nationen weiterhin für die volle Umsetzung der entsprechenden SR- Resolutionen einzusetzen und das Recht auf Selbstbestimmung der Bevölkerung der Westsahara zu unterstützen und sich für die Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte