1079/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.11.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette

 

Für sogenannte „schwere“ Wohnmobile über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht wird derzeit eine fahrleistungsabhängige Maut inklusive der Zuschläge für Luftver-schmutzung und Lärmbelastung eingehoben. Weiters wird nach Euro-Emissionsklassen und Antriebsart (Achsenzahl) differenziert. Wohnmobile, die schwerer sind als 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, müssen vor Auffahrt auf eine Autobahn oder eine Schnellstraße mit einer Go-Box ausgerüstet werden. Nur über die Go-Box kann die vorgeschriebene Maut entrichtet werden.

 

In der Praxis hat sich die Bemautung von Wohnmobilen in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht als problematisch dargestellt, da diese Fahrzeuge zumeist nicht ständig im Verkehr verwendet werden, sondern lediglich einige Male jährlich Autobahnen und Schnellstraßen benützen. Zumeist werden Wohnmobile auch mit Wechselkennzeichen betrieben, sodass den Zulassungsbesitzern von Wohnmobilen die Vorteile der digitalen Vignette nicht zu Gute kommen, da sie mit dem Wohnmobil auf die Go-Box umsteigen müssen. Der nur fallweise Umgang mit der Go-Box wird von Wohnmobil-besitzern als schwierig und bürokratisch empfunden, ebenso – aus Sicht der Benutzer – als fehleranfällig.

 

Bei ausländischen Zulassungsbesitzern von Wohnmobilen handelt es sich zumeist um Touristen, die ebenfalls den Umgang mit der Go-Box nicht gewohnt sind.

 

Gleichzeitig haben sich die Gesamtgewichte von Wohnmobilen in den letzten Jahren merklich erhöht. Dies vor allem durch die Verbesserung der Sicherheitsausstattung.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Novelle zum Bundesstraßenmautgesetz vorzulegen, die Wohnmobile in einer Gewichtsklasse von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht von der kilometer-abhängigen Bemautung ausnimmt und stattdessen eine kostendeckende, pauschale Bemautung (Vignette) vorsieht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss