1097/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.11.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf die Österreichische Hagelversicherung
Extremwetterlagen wie Dürre, Starkregen, Hagel und Frost, Preisschwankungen auf Absatz- und Beschaffungsmärkten, Tierkrankheiten und Tierseuchen – das alles sind Risiken für landwirtschaftliche Betriebe. Mithilfe von Risikomanagement sollen potenzielle Schäden und Verluste minimiert werden. In Österreich zählen zu den von Bund und Ländern finanzierten Maßnahmen des Risikomanagements die Förderung von Versicherungsprämien sowie die Entschädigung nach Schadensereignissen, wie witterungsbedingten Ernteausfällen.
Der Rechnungshof veröffentlichte am 20.11.2020 den Bericht „Öffentliches Risikomanagement für die Landwirtschaft“ und stellt fest: Die Österreichische Hagelversicherung bestimmt maßgeblich die versicherbaren landwirtschaftlichen Kulturen, die versicherbaren Risiken sowie die Prämienhöhe.
Von 2014 bis 2018 stiegen die Zahlungen des Bundes und der Länder für die Zuschüsse von Versicherungsprämien um 57 Prozent, und zwar von 39,64 Millionen Euro auf 62,07 Millionen Euro. Grund dafür war etwa die im Jahr 2016 beschlossene Ausweitung der Zuschüsse von versicherbaren Risiken, wie beispielsweise Dürreschäden, und der damit verbundene Abschluss zusätzlicher Versicherungen.
Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes halten fest: Das Landwirtschaftsministerium nahm in der Programmperiode 2014 bis 2020 für die Förderung von Versicherungsprämien im Agrarbereich keine EU-Mittel in Anspruch. Das Ministerium verwies hierbei auf den hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand. Der Rechnungshof merkt an, dass einem höheren Verwaltungsaufwand auch eine höhere Transparenz sowie eine standardisierte Kontrollsystematik gegenüberstehen. Und: Die Inanspruchnahme von EU-Mitteln hätte zu einer Entlastung der Budgetmittel des Bundes und der Länder führen können. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Landwirtschaftsministerium, bei Förderungen der Risikovorsorgen im Agrarbereich für die Programmperiode 2021 bis 2027 die Inanspruchnahme von EU-Mitteln zu erwägen.
Seit 1955 erfüllte nur die Österreichische Hagelversicherung die gesetzliche Voraussetzung, förderfähige Versicherungen bundesweit anzubieten. Dementsprechend trat im überprüften Zeitraum – 2014 bis 2018 – ausschließlich die Österreichische Hagelversicherung als abwickelnde Stelle auf. Der Rechnungshof kritisiert, dass der Abwicklungsmodus für diese Förderung Interessenkonflikte begünstigte. Denn: Die Österreichische Hagelversicherung hatte als abwickelnde Stelle für eine rechtskonforme Abwicklung der Prämienförderung zu sorgen, war zudem Anbieter der verbilligten Versicherungen und hatte daher ein wirtschaftliches Interesse am Abschluss der Versicherungsverträge. Außerdem bestimmte sie die Versicherungskonditionen und die Prämienhöhe.
Mit der Ausweitung der versicherbaren Risiken ab dem Jahr 2019 traten neben der Österreichischen Hagelversicherung zwei weitere Versicherungsunternehmen als abwickelnde Stellen im Bereich der Tierversicherungen auf. Eine Prüfkompetenz des Rechnungshofes für die Tätigkeit der abwickelnden Stellen bestand nicht. Auch das Hagelversicherungs- Förderungsgesetz räumte dem Rechnungshof hier kein Kontrollrecht ein. Die Prüferinnen und Prüfer empfehlen daher dem Landwirtschaftsministerium, bei einer allfälligen Änderung des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes auf eine Bestimmung hinzuwirken, die dem Rechnungshof ermöglicht, die Abwicklung der Förderung durch die abwickelnden Stellen zu überprüfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher die Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf die Österreichische Hagelversicherung ausgedehnt wird.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss ersucht.