1104/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.11.2020
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Antrag

der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. Nr. 221/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2019, wird wie folgt geändert:

In § 15b Abs. 3 wird die Wortfolge „Karenz bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes“ durch die Wortfolge „Karenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes“ ersetzt.

 

Erläuterungen

Nach § 15 Abs. 1 steht ein Anspruch auf Elternkarenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes und somit bis zum 2. Geburtstag zu. In der Praxis hat zu Verwirrung geführt, dass in § 15b Abs. 3 der falsche und auch völlig unbestimmte Ausdruck „Karenz bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes“ verwendet wird. Dies soll korrigiert werden.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.