Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. Nr. 221/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2019, wird wie folgt geändert:

In § 15b Abs. 3 wird die Wortfolge „Karenz bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes“ durch die Wortfolge „Karenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes“ ersetzt.