Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2018, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 17b wird folgender Abs. 29 angefügt:

„(29) Abschnitt L des Teils 2 der Anlage zu § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/xxxx tritt mit xx xx xxxx in Kraft.“

2. In Abschnitt L des Teils 2 der Anlage zu § 2 erhalten die bisherigen Ziffern „11.“ bis „15.“ die Bezeichnung „10.“ bis „14.“.