1118/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.11.2020
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Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Suchtmittelgesetz - SMG, BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2020, wird wie folgt geändert:

In § 24c Abs. 4 wird nach dem Wort „bedarf“ ein Beistrich gesetzt.

 

 

 

Begründung

Durch die Setzung eines Beistrichs nach dem Wort „bedarf“ im § 24c Abs. 4 wird ein redaktioneller Fehler behoben.

 

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine erste Lesung um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.