113/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid, Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Sicherstellung Finanzierung qualitätsvoller sexueller Bildung an Schulen

 

 

Nach mehreren Monaten der medialen Diskussion zum umstrittenen Verein TeenStar und zahlreichen bekannt gewordenen Vorwürfen, wurde im Juli 2019 im Parlament ein Entschließungsantrag mit Stimmen der ÖVP und FPÖ zum Thema Sexualerziehung beschlossen. In diesem wurde die Bundesministerin aufgefordert, „die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit eine altersgerechte und weltanschaulich neutrale Sexualerziehung ohne Beiziehung von schulfremden Personen oder Vereinen, sondern durch an der Schule wirkenden Pädagoginnen und Pädagogen sichergestellt ist“.

 

Per Entschließungsantrag alle Vereine von den Schulen zu verbannen, wirft uns in der Sexualaufklärung um Jahre zurück. Wir verzichten nicht nur auf deren Know-how. Wir lassen damit auch die PädagogInnen mit diesem Thema allein, denen klarerweise oft die spezifische Ausbildung fehlt und die selbst ganz genau wissen, dass Jugendliche über Fragen der Sexualität lieber mit Externen als mit den eigenen LehrerInnen reden.

 

Aktuellen Medienberichten zu Folge möchte der umstrittene Verein „TeenStar“ allerdings wieder an Schulen sexualpädagogische Workshops abhalten und sammelt hierfür sogar Spenden. Dieser Verein wurde – nach starkem öffentlichen Druck – allerdings nicht ohne Grund vom Bildungsministerium verwiesen. Bei allem, was wir von diesem Verein wissen, ist er nicht vertrauenswürdig und daher schwer vorstellbar, dass er an Schulen in Zukunft tätig sein kann. ExpertInnen sahen die Gefahr schwerwiegender, persönlicher Krisen bei Jugendlichen durch die Inhalte aus den Schulungsunterlagen und massiv falsche, menschenrechtlich bedenkliche Aussagen, etwa, dass Homosexualität „heilbar“ sei.

 

Nach wie vor ist nicht geklärt, ob und zu welchen Bedingungen Vereine in Zukunft an Schulen tätig sein dürfen. Eine moderne Sexualpädagogik ist unerlässlich, um jungen Menschen den selbstbewussten und selbstbestimmten Umgang mit Sexualität näher zu bringen. Das geht nur mit eigens dafür geschulten ExpertInnen. Darüber hinaus braucht es eine entsprechende Akkreditierungsstelle im Bildungsministerium. Externe Anbieter und Beratungsstellen müssen eingehend geprüft werden, bevor sie zum sexualpädagogischen Schulunterricht zugelassen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, gemeinsam mit allen Parlamentsfraktionen einen Aktionsplan zur Umsetzung und Sicherstellung zeitgemäßer, flächendeckender Bildungsangebote zu den Themen Sexualität, Verhütung, sowie Schwangerschaftsabbruch in Schulen auszuarbeiten. Die qualitätsvolle Überprüfung im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens und die ausreichende Finanzierung von externen Anbietern und Beratungsstellen, deren Inhalte mit dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik übereinstimmen, ist sicherzustellen.

 

Das angekündigte Akkreditierungsverfahren muss in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht erfolgen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss