1130/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.12.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend Nationaler Aktionsplan für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen.

Im November 2020 präsentierte die Europäische Kommission unter dem Titel „Union der Gleichheit“ die erste umfassende Gleichstellungsstrategie für Lesben, Schwule, bisexuelle, Transgender-, intergeschlechtliche und queere Personen (LGBTIQ). In der offiziellen Information zur Strategie stellt die Kommission dabei klar: „Wenngleich in der EU in den letzten Jahren Fortschritte bei der Gleichstellung von LGBTIQ erzielt wurden, werden LGBTIQ-Personen nach wie vor diskriminiert (43 % fühlen sich nach eigenen Aussagen diskriminiert). Die COVID-19-Krise hat die Lage noch verschärft. Die heute vorgelegte Strategie befasst sich mit den Ungleichheiten und Herausforderungen, mit denen LGBTIQ-Personen konfrontiert sind, und enthält eine Reihe gezielter Maßnahmen (einschließlich rechtlicher und finanzieller Art) für die nächsten 5 Jahre.“[1]

 

Im Zentrum der LGBTIQ-Strategie stehen vier Säulen: Die Bekämpfung von Diskriminierung (insbesondere durch die Evaluierung der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf); die Gewährleistung von Sicherheit (durch den Kampf gegen Hassdelikte, Hetze und Gewalt, sowie eine geplante Initiative, die Liste der „EU-Straftaten“ um Hassdelikte und Hetze zu erweitern, die sich gegen LGBTIQ-Personen richten); der Schutz von Regenbogenfamilien (insbesondere bei der Überschreitung von EU-Binnengrenzen); sowie die Gleichstellung von LGBTIQ weltweit. Gleichzeitig werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, eigene Aktionspläne ins Leben zu rufen: „Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, auf bestehenden bewährten Verfahren aufzubauen und eigene Aktionspläne für die Gleichstellung von LGBTIQ zu entwickeln. Ziel ist es, LGBTIQ-Personen besser vor Diskriminierung zu schützen und die Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie durch Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, zu ergänzen.“[2]

 

Damit schließt die Europäische Kommission an einer Forderung an, die gerade in Hinblick auf Österreich schon lange erhoben wird. Die European Commission against Racism and Intolerance (ECRI) forderte Österreich bereits mehrmals, so zum Beispiel im Zuge des Menschenrechts-Screenings des Europarates 2015, auf endlich ein umfassendes Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsprogramm für LGBTIQ-Personen auf den Weg zu bringen: „ECRI empfiehlt den Behörden, auf Bundesebene eine Stelle damit zu beauftragen, einen Aktionsplan oder ein umfassendes Programm für LGBT‑Personen zu entwickeln und zu koordinieren, um sicherzustellen, dass LGBT‑Personen gleichberechtigt mit anderen in Österreich leben können.“

 

Gerade Österreich, in dem sowohl im Kampf gegen Hate Crimes, als auch durch den fehlenden Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung außerhalb der Arbeitswelt (beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen) aufgrund des noch immer ausstehenden „Levelling Up“ des Gleichbehandlungsgesetzes, noch viel zu tun ist, muss diese EU-Strategie zum Anlass nehmen, um auch auf nationaler Ebene deutlich stärker als in den letzten Monaten und Jahren für die Gleichbehandlung von LGBTIQ-Personen einzutreten.

 

Ein Nationaler Aktionsplan, der alle Bereiche des Bundes umfasst, und nachvollziehbare, umfassende Ziele für die Verbesserung der Lage der LGBTIQ-Community auflistet, wäre genau dafür der richtige Weg. Dieser würde die Möglichkeit geben, endlich in allen Bereichen mit Diskriminierungen und fehlendem Schutz im politischen, sowie im Verwaltungsbereich abzuschließen und allen Menschen in Österreich ein selbstbestimmtes, sichtbares und stolzes Leben ermöglichen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Integration, wird aufgefordert, umgehend einen Nationalen Aktionsplan für die Gleichstellung und Antidiskriminierung von Lesben, schwulen, bisexuellen, transidenten, intergeschlechtlichen und queeren Menschen in Österreich zu erarbeiten, der alle Bereiche des Bundes, der Bundesverwaltung und der notwendigen Gesetzgebung umfasst sowie ein sicheres, selbstbestimmtes Leben für diese Gruppe garantiert.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss



[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2068

[2] Ebd.