1131/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 10.12.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Mehr individuelle Freiheit beim Kinderbetreuungsgeld
Der Anteil der Männer, die in Österreich in Karenz gehen und Kinderbetreuungsgeld beziehen, ist immer noch verschwindend gering. Zwar steigert sich der prozentuelle Wert langsam, von gleichwertiger Verteilung der Betreuungszeit kann aber lange noch keine Rede sein. Eine leichte prozentuelle Zunahme des Männeranteils, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, kann nämlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen nach wie vor deutlich mehr belastet sind, als Männer, wenn es um Sorge- und Betreuungsarbeit geht. Denn während Frauen häufig mehrere Jahre zu Hause bleiben und Kinderbetreuungsgeld beziehen, zeigt sich bei Männern die Tendenz, einmal für zwei Monate im Sommer in Karenz zu gehen und damit die Statistik aufzufetten.
Nun sind die meisten Familien nicht nur Ein-Kind, sondern Mehr-Kind-Familien. Und in der Regel nehmen Mütter das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch und steigen nach der Karenz wieder ins Berufsleben ein. In den meisten Fällen aber in reduziertem Stundenausmaß und nicht Vollzeit. Wenngleich dieser Wunsch legitim ist und vielen Familien mehr Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf ermöglicht, führt das häufig dazu, dass aufgrund des reduzierten Einkommens beim nächsten Kind auch sich auch der Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht mehr rentiert. Damit geht ein Anreizverlust für Männer einher, in Karenz zu gehen und Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen.
Während im Regierungsprogramm der Vorgänger-Regierung noch die Forderung nach einer "Evaluierung und Adaptierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos im Sinne der Verbesserung der Wahlfreiheit" die Rede war, wollen Schwarz-Grün lediglich den Abbau bürokratischer Hürden bei Kinderbetreuungsgeld und Papamonat. Im Sinne dieser Forderung müssen sich auch die Bedingungen für Väter und Mütter verbessern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes aufteilen möchten, um beide möglichst viel Zeit mit ihren Kindern zu verbringen.
Aus diesem Grund müssen vor allem der Zugang und Anspruch auf einkommensabhängige Modelle des Kinderbetreuungsgeldes erleichtert werden. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Eltern sich die ausgewählte Variante des Kinderbetreuungsgeldes nicht nur untereinander aufteilen können, sondern wenn sie das machen, auch individuell zwischen den Varianten wählen können sollen. Wenn für einen Elternteil die pauschale Variante attraktiv ist, und er oder sie seine/ihre Tage aufgebracht hat, soll der zweite Elternteil ebenso wählen können, ob die einkommensabhängige oder die pauschale Variante für ihn/sie attraktiver ist.
Damit schafft man einen Anreiz für Väter sich aktiver in die Kindererziehung und Betreuungsarbeit einzubringen, weil dadurch Ängste vor Einkommensverlusten abgefedert werden können - und das nicht nur nach der Geburt ihres ersten Sprösslings, sondern auch wenn es um weitere Kinder geht. Außerdem kann eine solche Entscheidungsmöglichkeit Frauen helfen, schneller wieder am Arbeitsmarkt zu partizipieren, wenn sie das wollen. Damit "verbessert man die Wahlfreiheit" für Eltern enorm. Denn neben positiven Effekten für die Kinder, die mehr Bezug zu beiden Elternteilen haben können, kann diese Maßnahme auch als weiterer Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit durch eine fairere und gleichwertige Aufteilung von Erziehungs- und Betreuungsarbeit zwischen Vätern und Müttern gesehen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert, das Kinderbetreuungsgeld-Konto weiter an die individuellen Bedürfnisse von Familien anzupassen. Insbesondere soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass jeder Elternteil sich jeweils zwischen der pauschalen oder einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes entscheiden kann."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.