1136/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.12.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Visa für in Belarus verfolgte Demokratieaktivist_innen

 

Die Europäische Union hat nach den international nicht anerkannten Wahlen und der darauffolgenden Welle der Unterdrückung Sanktionen gegen das Regime in Belarus beschlossen, die Österreich in vollem Umfang mitträgt. Die Sanktionen zielen auf das Regime und seine Nutznießer_innen ab, während Normalbürger_innen möglichst nicht negativ beeinflusst werden sollen. 

Nun überlegt Litauen einen Schritt zur aktiven Unterstützung von Bürger_innen, die durch die Repressalien des Regimes Schaden nehmen. Das Außenministerium hat eine Gesetzesvorlage eingereicht, die vorsieht Menschen, denen durch eine NGO oder ähnliche Institution bestätigt wird, dass sie wegen ihrer Teilnahme an Demokratiekundgebungen und ähnlichen Aktivitäten verfolgt werden, unbürokratisch und rasch Kurzzeitvisa zukommen zu lassen. Wollen diese Menschen längerfristig in Litauen verweilen, müssen sie um ein Langzeitvisum oder Asyl ansuchen. Damit soll politisch Verfolgten der erste Schritt auf der Flucht vor dem Lukaschenko Regime erleichtert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, möge nach litauischem Vorbild weißrussischen Staatsbürger_innen, die für ihre Aktivitäten in der Demokratiebewegung in Belarus verfolgt werden, schnell und unbürokratisch Kurzzeitvisa auf Grundlage des § 22 Fremdenpolizeigesetz bereitstellen, und danach längerfristige, temporäre Visa unter vereinfachten Bedingungen genehmigen."  

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.