1143/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.12.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung des AMS-Algorithmus

 

Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Daher brauchen wir Maßnahmen und Lösungen, die sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer_innen als auch jenen der Betriebe entsprechen. Die von der Europäischen Kommission initiierte Strategie „Social Investment“ sieht vor, die Fähigkeiten und Qualifikationen von Menschen zu verbessern und sich uneingeschränkt am Arbeits- und Gesellschaftsleben zu beteiligen. Zu den zentralen Politikbereichen gehört hier neben Bildung, hochwertiger Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Weiterbildung auch eine effiziente Hilfe bei der Arbeitssuche und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Eine effiziente Hilfe bei der Arbeitssuche und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat das AMS mit dem Arbeitsmarkt-Chancen-Assistenzsystem (AMAS) entwickelt. Dieses Tool prognostiziert mithilfe mathematischer Modelle monatlich neu die rechnerisch aktuellen Arbeitsmarktchancen jedes einzelnen arbeitssuchenden Menschen. Dabei werden aus dessen bisherigem Erwerbsverlauf sowie aus einer Vielzahl anderer persönlicher Eigenschaften, wie etwa Alter, Ausbildung, Region, Geschlecht oder bestehenden Betreuungspflichten, die jeweils individuellen Chancen auf einen baldigen Arbeitsbeginn mit erstaunlich hoher Trefferquote vorhergesagt. Anhand dessen werden die Personen in drei Gruppen geteilt und den unterschiedlichen Ressourcen für Weiterbildung zugeteilt.

Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage wurde das Projekt jedoch Mitte des Jahres gekippt. Die Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB) beruht darauf, dass es keine explizite gesetzliche Grundlage für das "Profiling", also das Errechnen der Chancen am Jobmarkt anhand personenbezogener Informationen, durch den AMS-Algorithmus gibt. Außerdem besteht die Befürchtung, dass gewisse Personengruppen in der Beschäftigungsintegration benachteiligt werden könnten. Johannes Kopf, Vorstandsmitglied des AMS (Arbeitsmarktservice), entgegnet, dass bei arbeitssuchenden Menschen, mit sehr geringen Chancen auf einen Job, die Evaluierungen gezeigt haben, dass die teuersten Förderinstrumente, wie etwa die Facharbeiterintensivausbildungen oder spezielle Beschäftigungsprojekte, zunächst nicht sinnvoll sind. Denn trotz der hohen Kosten gelingt nach einer derart kostenintensiven Fördermaßnahme nur sehr wenigen dieser Personengruppe (<15%) wirklich eine Arbeitsaufnahme. Daher wurde für diese Personengruppe ein externes Betreuungsangebot entwickelt. Auf der anderen Seite benötigen Menschen, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne Hilfe rasch wieder eine Arbeit finden können, weniger Unterstützung.

Die Einführung des AMS-Algorithmus würde die Arbeitssuche und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern aber auch garantieren, dass die bestehenden Ressourcen effizient eingesetzt werden und somit die Effektivität des gesamten AMS steigern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf für die Einführung des AMS-Algorithmus mit expliziter gesetzlicher Grundlage für die vorgesehenen Funktionen und Anwendungsbereiche unter Berücksichtigung der Entscheidung der Datenschutzbehörde zuzuleiten."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.