1145/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 10.12.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Einberufung des Sanitätsrats
Der Gesundheitsminister hat, verpflichtet durch das "Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz)", den Obersten Sanitätsrat einzurichten und dessen Mitglieder zu ernennen, wobei diese für die Dauer von drei Jahren ernannt werden. Der letzte Sanitätsrat hatte am 24. Juni 2017 seine konstituierende Sitzung, wodurch die vergangene Funktionsperiode mittlerweile ausgelaufen ist. Im Herbst 2019 hätten neue Mitglieder des Obersten Sanitätsrates ernannt werden müssen, bisher wurde dies entgegen der Gesetzesvorgabe nicht umgesetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Gesetz zu entsprechen und den Obersten Sanitätsrat einzurichten sowie dafür qualifizierte Mitglieder zu ernennen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.