1146/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.12.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bundesweit koordinierte Energieraumplanung gemäß Regierungsprogramm endlich umsetzen

 

Um wie geplant bis 2040 klimaneutral zu werden, ist die Erreichung des Ziels bis 2030, 100% der heimischen Stromproduktion auf Erneuerbare umzustellen, essentiell. Dafür bleibt uns weniger als ein Jahrzehnt und dementsprechend sind für verschiedene Formen der erneuerbaren Energie ambitionierte Ziele gesteckt. Alleine für die Photovoltaik ist ein Ausbau von durchschnittlich über 3GWh Kapazität pro Tag notwendig, um das Gesamtausbauziel von insgesamt 11TWh zu erreichen. Allerdings erfordert die Erreichung der Ziele nicht nur ein funktionierendes Fördersystem (welches im Zuge des EAG geschaffen wird) sondern auch sonst perfekte Rahmenbedingungen, um die Integration der fluktuativen Erzeugungskapazitäten in das Netz einzuspeisen.

Allerdings betonen viele Energieunternehmen, dass ein gewaltiges Problem bei Fragen der Raumplanung sowie der Widmungspraxis liegt.

·         Bereits jetzt scheitern zahlreiche Projekte bei den notwendigen Widmungen, da der rechtliche oder strategische Rahmen fehlt, Lokal- und Landespolitiker_innen dem Ausbau der Erneuerbaren feindlich gegenüberstehen, oder Partikularinteressen anderer EVUs oder Netzbetreiber höher werten.

·         Oft fehlt den Gemeinden auch einfach das entsprechende Fachpersonal, um Verfahren zeitgemäß abzuwickeln.

·         Zusätzlich haben bereits vor der Finalisierung des EAG sowohl das Burgenland als auch Niederösterreich mit neuen Plänen für Raumordnungsgesetze landesrechtliche Hürden für Widmungen für erneuerbare Energieanlagen geschaffen.

·         Es fehlt sowohl bei der Netzinfrastruktur sowie bei der Ernergieraumplanung selbst ein überregionaler, strategischer Rahmen.

Diese administrativen/rechtlichen Probleme verzögern oder behindern für die Zielerreichung dringend notwendige Projekte. Da dies ein länger bekanntes Problem ist, hat sich die Bundesregierung zumindest grundsätzlich im Regierungsprogramm zur Absicht der Schaffung bzw. Forcierung einer klimaschutzorientierten Energieraumplanung bekannt. Hierzu heißt es: "Raumplanerische Aspekte des Klimaschutzes sollen durch eine (auf den derzeit schon bestehenden Bundeskompetenzen basierende) gesetzliche Regelung zur Fachplanungskompetenz des Bundes geregelt werden."

Allerdings hat es hiezu noch keinerlei Fortschritte gegeben, was ein massives Hindernis für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich darstellt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern das im Regierungsprogramm verankerte Vorhaben zur Schaffung bzw. Forcierung einer klimaschutzorientierten Energieraumplanung umgehend umzusetzen und bis spätestens Juli 2021 vorzulegen, um den zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.