1151/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.12.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umsatzersatz für alle Zulieferbetriebe und indirekt vom zweiten Lockdown betroffene Unternehmen

 

 

Laut Budgetbericht lagen dem Budget 2021 – damals noch ohne Miteinbeziehung des mittlerweile zweiten Lockdowns - folgende Daten zugrunde:

„Im Jahr 2020 ist die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich sehr stark von der weltweiten COVID-19 Pandemie gekennzeichnet. Nationale wie auch internationale Maßnahmen zur Eindämmung dieser Pandemie und die damit verbundene Konsumzurückhaltung haben eine tiefe globale Rezession ausgelöst.

Der starke Rückgang des Welthandels, Handelskonflikte, Unterbrechungen bei Lieferketten und Maßnahmen zur Reduktion der Mobilität prägen die externen Rahmenbedingungen für die österreichische Konjunktur. Die Unsicherheiten über die Dauer des wirtschaftlichen Einbruches sind hoch und insgesamt betrachtet dominieren die Abwärtsrisiken für die Wirtschaft.

Für das Jahr 2020 prognostiziert das WIFO einen BIP-Rückgang von -6,8%. Das erwartete reale BIP-Wachstum für 2021 beträgt 4,4%. Damit wird das reale BIP Ende 2021 voraussichtlich immer noch niedriger sein als Ende 2019.

Der starke wirtschaftliche Einbruch bei Österreichs Handelspartnern schlägt sich auch in der Entwicklung der heimischen Exportmärkte nieder. Das WIFO rechnet mit einem Rückgang heimischer Exporte in der Höhe von 12,4%.“

Wie drastisch die Auswirkungen eines zweiten Lockdowns für die Wirtschaft in Österreich wären, haben IHS und WIFO nämlich kürzlich dargelegt, die einen neuen Lockdown mit folgender Begründung als argen Schlag bezeichnen!

„Ein neuerlicher Lockdown in diesem Herbst könnte die BIP-Raten - laut Wifo heuer minus 6,8 Prozent, 2021 plus 4,4 Prozent - um 2,5 bis 4,0 Prozentpunkte senken, warnte das Wirtschaftsforschungsinstitut am Freitag. (…) Im zweiten Quartal war der Tiefpunkt der Rezession erreicht, danach zog die wirtschaftliche Aktivität wieder kräftig an. Ein neuerlicher Lockdown freilich könnte die Wirtschaftsleistung im vierten Quartal auf das Niveau des zweiten Quartals herunterdrücken und im gesamten Prognosezeitraum einen Wertschöpfungsverlust von 4,5 Prozent bewirken, warnt das Wifo.“ APA0140 Fr, 09.Okt 2020

 

Mit Wirksamkeit vom 03.11.2020 ist nunmehr der zweite Lock-Down in Kraft getreten, dem auch die WKO ganz offensichtlich zugestimmt hat.

Die entsprechenden Auswirkungen dieses zweiten Lockdowns beurteilt bzw. beziffert das WIFO in einer Aussendung vom 5. November 2020 wie folgt:

 

„Der wegen der Corona-Pandemie seit Dienstag geltende zweite Lockdown in Österreich wird die heimische Wirtschaft heuer und nächstes Jahr stärker in Mitleidenschaft ziehen als bisher angenommen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) geht für 2020 nun von 7,7 Prozent BIP-Einbruch aus statt der noch im Oktober angenommenen 6,8 Prozent Minus. Und 2021 dürfte die Wirtschaft nur um 2,8 statt 4,4 Prozent wachsen.

0,6 Prozentpunkte dieses zusätzlichen Einbruchs im heurigen Jahr seien auf den Bereich Beherbergung und Gastronomie zurückzuführen, der Rest vor allem auf (freiwilligen) Konsumverzicht in anderen Bereichen, erklärte das Wifo am Donnerstag in einem Update zu seiner Herbstprognose und seiner jüngsten Mittelfristprognose.

APA0170 / 05.Nov 2020

 

Als finanziellen Ausgleich für jene Unternehmen, die vom zweiten Lockdown direkt betroffen sind, wurde ein Umsatzersatz des Umsatzes des Vorjahresmonats ermöglicht.

Völlig unverständlich ist in diesem Zusammenhang aber, dass man mit der gegenständlichen Regelung hier auf eine große Zahl an massiv betroffenen Unternehmen „vergessen“ hat, was auch bereits Herrn WKO-Präsidenten Mahrer am 6. November auf den Plan rief, der – wenig glaubwürdig – zumal die WKO mit Sicherheit in die diesbezüglichen Entscheidungen eingebunden war folgende Forderung erhob:

Die Umsatzentschädigung, die heute präsentiert wurde, ist eine Erste-Hilfe-Maßnahme für unmittelbar betroffene Betriebe in dieser Ausnahmesituation“, sagt Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). 

Wesentlich ist, dass auch von der Schließung teilbetroffene Mischbetriebe und in einer zweiten Welle dann auch die indirekt betroffenen Zulieferfirmen der geschlossenen Betriebe gleichwertig entschädigt werden. „Das ist eine Frage der Fairness, hat eine stabilisierende Wirkung auf die Gesamtwirtschaft und sichert tausende Arbeitsplätze“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ. (…)„Wir haben mehrfach betont, dass nicht nur die direkt vom Lockdown betroffenen Branchen eine Perspektive brauchen, sondern auch jene, die indirekt betroffen sind. Diese Perspektive müssen wir den Betrieben rasch geben“, betont Mahrer. 

 

Wie drastisch die Situation infolge der Untätigkeit der Bundesregierung in dieser Sache ist, zeigt nachstehend auszugsweise zitierte APA-Aussendung vom 9. Dezember 2020 eindrucksvoll:

„Zuliefererbetriebe schlagen Alarm: Brauchen tauglichen Umsatzersatz

Zulieferbetriebe vom Lebensmittelgroßhändler über Weinhändler bis hin zu Obst- und Gemüsehändler aber auch Veranstaltungstechniker, Security, Musik- und Filmproduzenten sowie Textilreiniger schlagen Alarm. Sie fordern von der Bundesregierung dringend ein Modell des Umsatzersatzes, das für sie anwendbar ist. Es gehe darum, " den betroffenen Betrieben Rechtssicherheit und eine wirtschaftliche Überlebenschance zu geben", so WKÖ-Lebensmittehandel-Obmann Christian Prauchner.

Für die betroffenen Unternehmen sei der Wegfall des gesamten Weihnachts-geschäftes "eine wirtschaftliche Katastrophe", beklagt der Wein- und Agrarhandelschef in der Wirtschaftskammer (WKÖ), Gerhard Wohlmuth. "Viele Betriebe aus der Lebensmittelindustrie sind wirtschaftlich stark von ihren Lebensmittellieferungen in die Gastronomie, Hotellerie und Eventbetriebe abhängig. Das Geschäft ist nun bereits das zweite Mal in diesem Jahr massiv eingebrochen. Jetzt ist bei den Zulieferern Feuer am Dach", so Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie.

Die 1.448 Bäcker, 1.215 Fleischer und 1.332 Konditoren im heimischen Lebensmittelgewerbe machen schwierige Zeiten durch: "Gerade die kleinen Traditionsbetriebe, die sich über die Gastronomie ein wichtiges Standbein aufgebaut haben, stehen vor massiven finanziellen Problemen", sag Josef Schrott, Bundesinnungsmeister der Bäcker in der WKÖ. Während die von der Sperre direkt betroffenen Sparten Gastronomie, Hotellerie und Handel rasche und unbürokratische Hilfe erfahren würden, schauten die Zulieferbetriebe bisher durch die Finger.

Allein in der Gruppe der Beschallungs- und Beleuchtungstechniker sind 1.900 Unternehmen betroffen. "Durch das Veranstaltungsverbot sind die Unternehmen der Veranstaltungstechnikbranche faktisch geschlossen. Ohne Konzert-, Theater- und Kabarettaufführungen etc. sind Licht-, Ton- und Bühnentechniker arbeitslos und ohne Einkommen. Für diesen Wirtschaftsbereich herrscht seit März 2020, also über neun Monate, bis auf wenige Ausnahmen ein de-facto Shutdown mit wenig Aussicht auf Besserung. Umso notwendiger ist hier eine rasche, unbürokratische Hilfestellung für diese Betriebe", sagt Alexander Kränkl, Vorsitzender der Berufsgruppe der Beleuchtungs- und Beschallungstechniker.

"Wir fordern, dass für uns Zulieferer der geschlossenen Bereiche umgehend eine Umsatzersatzregelung auf Schiene gebracht wird", so der Branchensprecher der Textilreiniger Kuno Graßner zur "Ungleichbehandlung". "Sonst müssen wir zusperren und hunderte Arbeitsplätze werden verloren gehen."

Alarmstimmung herrscht auch bei den Brauereien. "Uns als zentrale Lieferanten schmerzt jeder Tag, an dem wir unsere äußerst wichtigen Absatzmärkte nicht bedienen können", betont Sigi Menz, Obmann des Verbandes der Brauereien Österreichs. "So begrüßenswert die Entlastung der Gastronomie auch ist, so wichtig wäre es, seitens der Bundesregierung endlich die Dauerbelastung der Lieferanten und hier vor allem der Bierbrauer zu beenden." Menz fordert ein Aussetzen der Biersteuer fürs erste Halbjahr 2021. Ansonsten würden viele Brauereien zusperren müssen.

Die ARGE Automotive Zulieferindustrie sieht durch die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie und einer "einseitigen Fokussierung der Politik auf Elektromobilität die gesamte Branche in Gefahr". "Die Betriebe der Zulieferindustrie verfügen über höchste technologische Kompetenz und arbeiten an vielfältigen Lösungen für die nachhaltige Mobilität. Dazu braucht es aber auch entsprechende politische Unterstützung. Wir regen daher einen Zuliefergipfel an, um die Zukunftschancen dieser für Österreich so wichtigen Branche zu sichern", so ARGE-Chef Dietmar Schäfer.“ APA0168 5 WI 0521 II/KI Mi, 09.Dez 2020

 

Wie aus der Begründung des diesem Antrag zugrundeliegenden Antrages 1112/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977 geändert werden hervorgeht, „liegen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf österreichische Unternehmen unverändert vor. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, ist es erforderlich, dass den betroffenen Unternehmen von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) weiterhin Garantien im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise gemäß KMU-Förderungsgesetz und Garantiegesetz 1977 zur Verfügung gestellt werden.“

Neben den genannten Maßnahmen ist es aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten gerade für die heimischen Unternehmen, die massiv als Zulieferer indirekt vom zweiten Lockdown betroffen und in ihrer Existenz gefährdet sind, von größter Dringlichkeit, einen entsprechenden Umsatzersatz lukrieren zu können.

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auch alle Zulieferbetriebe der aufgrund des Lockdowns geschlossenen Betriebe und indirekt vom zweiten Lockdown betroffene Unternehmen einen Umsatzersatz erhalten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.