1152/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.12.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger, Michael Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Konsequenzen aus dem Datenschutz-Skandal des AMS

 

Aufgrund des Bescheids der Datenschutzbehörde kann der Testbetrieb des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems nicht bis zum 01.01.2021 fortgeführt werden. Seit 1.1.2019 wurde für den Testbetrieb des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems ca. 360.000 Euro für Entwicklung und Implementierung aufgewendet. Die Kosten für die Wartung und Pflege des Systems betrugen im Jahr 2019 ca. 61.000 Euro. Im Jahr 2020 wird mit Kosten in der gleichen Höhe gerechnet. Darüber hinaus sind seit 1.1.2019 für Schulungen für den geplanten Einsatz des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems Kosten von ca. 76.000 Euro angefallen. Die Datenschutzbehörde hat dem AMS die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von arbeitssuchenden Personen unter Zuhilfenahme des Arbeitsmarktchancen Assistenz-Systems (AMAS) mit Wirkung vom 1.1.2021 untersagt. Die Kostenschätzung für die technische Umsetzung dieses Bescheids liegt derzeit bei rund 60.000 Euro. Das Arbeitsmarktservice hat Beschwerde gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde eingebracht. Das Ergebnis dieser Beschwerde wird derzeit abgewartet. Darüber hinaus wird geprüft, ob und wie eine Weiterführung des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Jugend und Familie, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen

·         dass entsprechende Konsequenzen aus dem Datenschutz-Skandal des AMS im Zusammenhang mit dem Testbetrieb des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems gezogen werden,

·         dass Systeme, die der datenschutzrechtswidrigen Ausrichtung des Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems entsprechen, zukünftig durch das AMS nicht mehr angewendet werden,

·         dass Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von arbeitssuchenden Personen zukünftig ausschließlich im Einklang mit den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes erfolgen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.