1162/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Kollross, Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Gemeinden nicht im Stich lassen: Ersatz der Kosten für die Durchführung der Massentests

 

 

Der Kampf gegen das Corona-Virus wird in den nächsten Wochen und Monaten noch große gemeinsame Kraftanstrengungen von allen Bürgerinnen und Bürgern brauchen. Die derzeitige Durchführung der Massentests können dazu auch einen Beitrag leisten. Es zeigt sich hierbei aber deutlich, dass ohne die 2.095 Gemeinden diese Mammutaufgabe nicht durchführbar wäre. Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern haben als erprobte Krisenmanager die örtliche Organisation der Massentests gemeinsam mit unzähligen Freiwilligen in die Hand genommen.

 

Der Bund bleibt allerdings seinen Anteil an den Testungen wieder einmal schuldig. Die Kostentragung für die Durchführung der Massentestungen bleibt bei Ländern und Gemeinden hängen. Schon wieder werden die Gemeinden alleine gelassen und bleiben auf den enormen Durchführungskosten sitzen.

Im Gesundheitsausschuss wurde das erforderliche Gesetz vertagt, weil sich die Regierungsparteien nicht über die Übernahmen der Kosten durch den Bund einigen können, obwohl Gesundheitsminister Anschober mehrmals diese Kostenübernahme zugesagt hat.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend den Ländern und Gemeinden die Kosten für die Durchführung der Massentestungen vollständig zu ersetzen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss