1182/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 11.12.2020
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Herstellung von Wettbewerbsgleichheit durch Beendigung der Zwangsschließungen der Beherbergungsbetriebe
Während Privatvermieter, Gastronomie und Hotellerie viel Geld und Mühsal in die Entwicklung von Corona-Konzepten steckten, wurden sie dennoch zugesperrt, um dann schlussendlich aber durch die „Vermietung von privatem Wohnraum“ ausgebremst zu werden, wie unter anderem die Tiroler Tageszeitung vom 07.12.2020 unter dem Titel „Während alle Beherberger bis 6. Jänner schließen mussten, wird „privater Wohnraum“ über Buchungsplattformen vermittelt. Ein Schlupfloch.
„(…) Tatsächlich sind auf der Buchungsplattform Airbnb ganze Wohnungen, Privatzimmer, Apartments und Suiten zu finden. In ganz Tirol und über die Weihnachtsfeiertage. Ein Button informiert über lokale Reisebeschränkungen und auch darüber, dass touristisches Reisen in Österreich nicht möglich ist. Buchen kann man trotzdem. Das hängt vom Gastgeber ab.“
So waren über 6.000 Airbnb Wohnungsbetten in Kitzbühel und Umgebung am 06.12.2020 binnen 24 Stunden ausgebucht, was eine echte Ungerechtigkeit gegenüber allen regionalen Tourismusbetrieben darstellt, die erst nach den Weihnachtsferien im sogenannten ‚Jännerloch‘ öffnen dürfen.
Dass dies ein Problem ist, räumt auch ÖVP-Tourismussprecher Mario Gerber ein, der gegenüber der Tiroler Tageszeitung am 7. Dezember 2020 feststellt, dass „es ein Schlupfloch über Airbnb gibt.“
„Es zeige eben wieder, wie schwer es sei, solchen internationalen Plattformen beizu-kommen“, sagt Gerber weiter.
Resignation ist jedoch aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten der falsche Ansatz. Viel wichtiger wäre es, dass diese Bundesregierung die dargelegten Ungerechtigkeiten gegenüber Beherbergungsbetrieben, die von den Zwangsschließungen in ihrer Existenz bedroht sind, raschest beseitigt. Denn unser Tourismus ist damit völlig aus dem Ruder gelaufen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass im Sinne der Herstellung von Wettbewerbsgleichheit für alle Marktteilnehmer die Zwangs-schließungen von Beherbergungsbetrieben spätestens mit Wirkung 7. Jänner 2021 beendet werden.“
In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.