1186/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 11.12.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Zielsetzungen der EU-Kommission zur Massenmigration in den sozialen Wohnbau
Im „Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027“ der EU-Kommission vom 24.11.2020 finden sich im Bereich „Housing“ wohnpolitisch wie integrationspolitisch realitätsferne und verantwortungslose Zielsetzungen. Aus Seite 15 des genannten Berichts geht pauschal hervor, dass auch Migranten Zugang in den sozialen Wohnbau haben sollen. Besonders in den Fokus der wohnpolitischen Bemühungen der EU-Kommission rücken Flüchtlinge und Asylwerber. Insbesondere die angespannte Lage auf den österreichischen Wohnungsmärkten erlaubt einen weiteren Zustrom von Migranten und Asylwerbern in den sozialen Wohnbau nicht. Im Gegenteil: Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund ist – etwa im Bereich des Wiener Gemeindebaus – bereits im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überhöht: Das Nachrichtenmagazin „profil“ analysierte im Artikel „Wien: Wer wohnt eigentlich im Gemeindebau?“ vom 7.12.2018 die aktuelle Belegungssituation. Die Schlüsse sind dramatisch – sowohl unter sozial- wie integrationspolitischen Aspekten. In den Jahren von 2007 bis 2016 sank die Anzahl der Bewohner ohne Migrationshintergrund demnach auf 43 Prozent. Aus Staaten der Europäischen Union stammen elf Prozent der Bewohner. Weitere Zugangserleichterungen für Migranten würden im Umkehrschluss unmittelbar Verschlechterungen für Österreicher in der Versorgung mit leistbarem Wohnraum mit sich bringen. Auch integrationspolitisch müssen diese Bestrebungen klar abgelehnt werden: Erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft muss eine Vorbedingung für den Zugang in den sozialen Wohnbau sein. So werden Integrationsanreize geschaffen und der weiteren Etablierung von Parallel- oder gar Gegengesellschaften entgegengewirkt.
Die Mitglieder der Bundesregierung sind im Interesse der Österreicher verpflichtet, die bezeichneten Zielsetzungen der EU-Kommission auch auf EU-Ebene abzulehnen und dies zu bekunden.
Es stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert, die im Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021 bis 2027 der EU-Kommission enthaltenen Zielsetzungen hinsichtlich leichten bzw. erleichterten Zugangs von Migranten in den sozialen Wohnbau auf österreichischer und EU-Ebene explizit abzulehnen.“