1187/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 11.12.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
betreffend die erforderliche Schaffung leistbaren Wohnraums durch die ARE
Die Austrian Real Estate GmbH steht im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft. Sie vermietet nach Eigenangaben auf ihrer Website 1,7 Millionen Quadratmeter Gebäudeflächen, die einen Verkehrswert von 2,8 Milliarden Euro repräsentieren sollen – wie in der Rubrik „Unternehmen“ ausgewiesen wird. Ziele und Strategie des Unternehmens werden folgendermaßen definiert: „Über allen Aktivitäten steht die nachhaltige Weiterentwicklung des Unternehmens. Die ARE versteht darunter eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die weit über die klassische Mehrjahresplanung hinausgeht und die Absicherung und Erweiterung ihrer Immobilienstandorte im Fokus hat. Dazu gehört auch, die Aspekte Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Energieeffizienz und Umweltschutz eng miteinander zu verknüpfen und holistisch zu betrachten. Die laufende Verbesserung der Ertragskennzahlen sowie eine solide Eigenkapitalausstattung als Basis für künftige Investitionstätigkeit haben besondere Priorität für die ARE. Zudem wird das Augenmerk auf die kontinuierliche Diversifizierung der Mieterstruktur sowie die laufende Optimierung des Portfolios gelegt. Wesentliche operative Ziele sind die Schaffung und die langfristige Vermietung von modernem Büroraum sowie von innovativem, zeitgemäßem Wohnraum.“ Hinsichtlich seiner Teilstrategie „Wohnen“ äußert sich die ARE dergestalt: „Das Wohnportfolio wird in den nächsten Jahren strategisch ausgebaut und die Kompetenz der ARE DEVELOPMENT in diesem Kernsegment voll zur Geltung gebracht. Zusätzliches Wachstum soll über Wohnbauaktivitäten, auch in Partnerschaft mit privaten Projektentwicklern, sowie über ausgewählte Liegenschaftszukäufe oder Beteiligungen erzielt werden. In der regionalen Verteilung des Portfolios konzentriert sich die ARE weiterhin auf die Ballungszentren in Österreich.“
Politisch völlig unvertretbar gestaltet sich der Umstand, dass sich keinerlei Bekenntnis zur Schaffung leistbaren Wohnraumes ausmachen lässt. Sehr wohl aber jene zu Energieeffizienz und Umweltschutz. Die ARE muss wohnpolitisch für die Belange auch des geförderten Wohnbaus aktiviert werden. Es liegt in der Verantwortung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, diese entscheidende Weichenstellung bisher unterlassen zu haben.
Es stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert, in Unternehmenszielen und -Strategie sowie ‚Geschäftspolitik der Austrian Real Estate GmbH vorrangig die Beförderung leistbaren und geförderten Wohnbaus sicherzustellen.“
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen ersucht.