1193/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.12.2020
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nulllohnrunde für Spitzenverdiener in der Corona-Krise

 

Die Corona-Maßnahmen der Regierung haben zu dramatischen Entwicklungen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt geführt: Im April 2020 waren 571.477 Personen ohne Job, so viele wie noch nie zuvor. Im November 2020 waren insgesamt 457.197 Menschen ohne Arbeit, wiederum 25.000 mehr als im Oktober 2020 – die Zahlen steigen wieder. Dasselbe Bild zeigt sich bei der Kurzarbeit, die zuletzt rund 324.000 Menschen betraf.

Während hunderttausende Österreicher den Gürtel enger schnallen müssen und bereits vor einer Verschärfung der Wirtschaftskrise bangen, lehnt es die Bundesregierung ab, bei sich oder auch im System zu sparen.

Der im März 2020 veröffentlichte Bericht des Rechnungshofes zu den Unternehmen und sonstigen juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und Universitäten) des Bundes[1] zeigt auf, dass der Staat längst nicht mehr weiß, was er macht.

Der Rechnungshof konnte nicht einmal das Beteiligungsportfolio des Bundes abschließend bestimmen, weil eine Feststellung der beherrschten Unternehmen schlichtweg unmöglich war. Ein gesamthaftes strategisches Controlling samt Berichtspflichten gibt es grundsätzlich nicht – niemand weiß, welche Spitzenverdiener sich in diesen Staatsbetrieben vor den Wirtschaftsfolgen der Corona-Krise „verstecken“.

 

Nach den jüngsten Erhebungen des Rechnungshofs hielt der Bund Ende 2017 157 direkte (inklusive Universitäten, Stiftungen und Fonds) und 328 indirekte undurchsichtige Beteiligungen. Rechnet man die 58 Beteiligungen der 22 Universitäten noch dazu, muss man von zumindest 543 Unternehmen des Bundes mit einer Beteiligung von 50% am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital oder einer gleichzuhaltenden Form der Beteiligung ausgehen. In Einzelfällen gibt es dabei undurchsichtige Beteiligungsstrukturen mit bis zu sechs Beteiligungsebenen.

 

Von den 543 bekannt gewordenen Unternehmen konnte der Rechnungshof aus Mangel an Daten nur 126 analysieren. Der Personalaufwand war bei den analysierten Unternehmen jedoch überwiegend die größte Aufwandsposition in den Jahresabschlüssen – er betrug im Prüfungszeitraum bereits 7,26 Milliarden Euro und stieg zwischen 2013 und 2017 um 10,3%. Am freien Markt fiel der Anstieg nicht einmal halb so groß aus (5,1%).

 

Dass der gesteigerte Personalaufwand nicht mehr Arbeitsplätze bedeutet, ist anzunehmen. Die Mehrkosten bedeuten vielmehr Mehreinnahmen für Spitzenverdiener, wie auch der Artikel „Wirbel um die ORF-Gagen“ nahelegt: „101.000 Euro Einkommen im Jahr – macht im Schnitt für jeden ORF-Mitarbeiter die traumhafte Monatsgage von 7.200 Euro.“2 Allein ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz verdient mit über 400.000 Euro schon mehr als der Bundeskanzler.

 

Wie viel der enge Freund und Berater von Bundeskanzler Kurz, Thomas Schmid, bekannt aus Medienberichten wie „Der Fall Thomas Schmid: Der Kanzler-Vertraute und das Kokain“3 in seiner Funktion als Vorstand der milliardenschweren staatlichen ÖBAG verdient, ist streng geheim.

 

Der Staat ist über die ÖBAG aber mit 31,5 % an der OMV beteiligt. Deren Vorstandsvorsitzender, Rainer Seele, ist mit einer Gage von 7,24 Mio. Euro mutmaßlich der bestverdienende Manager Österreichs. Umgerechnet verdient Seele pro Tag knapp 20.000 Euro.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Nulllohnrunde für jene Mitarbeiter von Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, zum Inhalt hat, sofern deren Gehalt den monatlichen Bezug von 49 % des am 31. Dezember 2020 geltenden Ausgangsbetrages gemäß Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre übersteigt. Analog dazu sollen auch jene Unternehmen erfasst sein, die der Kontrolle des Rechnungshofes nicht unterliegen, jedoch von Steuern oder Zwangsgebühren gespeist werden, wie insbesondere der ORF.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.

 

2. https://www.oe24.at/oesterreich/politik/wirbel-um-die-orf-gagen/373259129

3. https://www.profil.at/wirtschaft/der-fall-thomas-schmid-der-kanzler-vertraute-und-das-kokain/400932182

 



[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/BeteiligungendesBundes.pdf