1195/A XXVII. GP

Eingebracht am 21.12.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.  4/2019 wird wie folgt geändert:

Dem § 21 wird folgender Abs. 20 angefügt:

„(20) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 entfällt bis 31. Dezember 2021 für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 genannten Organe.“

Begründung

 

Für die Anpassung von Politikerbezügen sind einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und auf der anderen Seite die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Politikerbezüge heranzuziehen.

Dies hätte, ohne Gesetzesänderung, zur Folge, dass die Bezüge aller Politikerinnen und Politiker für das Jahr 2021 um 1,5 % angehoben würden. Diese Anpassung soll nunmehr für das Kalenderjahr 2021 für die in § 3 Abs. 1 in den Ziffern 1 bis 11 Bundesbezügegesetz aufgezählten bundespolitischen Funktionen entfallen,

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales