1208/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Thomas Drozda,

Genossinnen und Genossen

Betreffend: Nach dem Lockdown: Kultur möglich machen und realistische Rahmenbedingungen setzen

 

 

Die Kulturbranche ist eine jener Bereiche, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie am stärksten betroffen sind. Theater, Konzertsäle und Opernhäuser müssen geschlossen halten, Kulturinitiativen ihren Betrieb einstellen. In Kinos bleiben die Leinwände ungenutzt nicht nur wegen der behördlichen Vorgaben, sondern auch wegen des mangelnden Filmangebots aufgrund verschobener Dreharbeiten. Selbst Museen können ihr vielfältiges Angebot nicht mehr ihren BesucherInnen präsentieren. KünstlerInnen müssen ihrer künstlerischen Tätigkeit alleine nachgehen – ohne Publikum oder ZuseherInnen und ohne öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Messen. All das hat auch weitgehende Folgen für alle angeschlossenen Branchen wie z.B. Licht- und Tontechnik, Eventorganisation, Verlage oder Vermittler.

 

Kulturbetriebe haben seit Ausbruch der Pandemie einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Corona geleistet. Sie haben Veranstaltungen abgesagt, Häuser geschlossen und Sicherheitskonzepte erstellt. Was sie jetzt brauchen, ist eine Perspektive, wie der Betrieb nach dem Lockdown wieder aufgenommen werden kann. Langfristig muss die Bundesregierung dazu einen umfassenden Maßnahmenkatalog, passgenaue Unterstützungen und ein detaillierteres Konzept entwickeln, damit Österreich auch nach der Pandemie noch als Kulturland bezeichnet werden kann.

 

Kurzfristig braucht es realistische Rahmenbedingungen, um den Betrieb wieder starten zu können. Wesentliche Punkte dabei sind:

 

1.    Klare und rechtzeitige Vorgaben und Gleichbehandlung der Kultur

Um den Kulturbetrieb wieder aufnehmen zu können, braucht es rechtzeitig klare Vorgaben, um den Kulturinstitutionen die nötigen Vorbereitungen zu ermöglichen. Es darf dabei zu keiner Benachteiligung der Kultur im Vergleich zu anderen Branchen kommen. Auch für BesucherInnen und ZuseherInnen sind klare Lösungen und nachvollziehbare Kriterien von großer Bedeutung.

 

2.    Eigene branchenspezifische Regelungen für die Kultur

Bisher wurde die Kulturbranche gemeinsam mit Paintballanlagen, Bädern, Schaustellerbetrieben, Indoorspielplätzen und Wettbüros geregelt. Da im Kulturbereich oftmals jedoch andere Voraussetzungen als in anderen Branchen bestehen, braucht es maßgeschneiderte eigene Regelungen analog beispielsweise zu den Sportstätten oder Beherbergungsbetrieben. Durch diese notwendige Differenzierung können einerseits Infektionen verhindert, gleichzeitig jedoch Kultur ermöglicht werden. Kulturelle Veranstaltungen finden in der Regel im Sitzen statt, wobei während einer Vorstellung beispielsweise kaum Kommunikation der BesucherInnen untereinander stattfindet. Darauf muss Bedacht genommen werden und ein eigener Abschnitt in den betroffenen Verordnungen geschaffen werden.

 

3.    Präventionskonzepte als zentraler Ausgangspunkt für sichere Kulturveranstaltungen

Kulturbetriebe haben in den letzten Monaten bewiesen, dass sie hervorragende Präventionskonzepte (Zugangsregelungen, Masken, Abstände etc.) zum Schutz ihrer BesucherInnen und ZuschauerInnen entwickeln und umsetzen können. Kulturelle Veranstaltungen sind vielfältig mit jeweils eigenen örtlichen Begebenheiten und Raumkubaturen, unterschiedlicher Personenanzahl und Ausmaß an Interaktion. Daher sind Präventionskonzepte der zentrale Ausgangspunkt für sichere Kulturveranstaltungen. Ziel muss sein, eine Ansteckung von BesucherInnen und ZuseherInnen zu verhindern. Auf welche Art und Weise dieser Schutz am effektivsten vorgenommen werden kann, ist in den Präventionskonzepten festzulegen. Die Präventionskonzepte und sonstige Vorkehrungen, wie beispielsweise das Tragen von ffp2-Masken oder räumliche Vorkehrungen, die im Kulturbereich mit viel Aufwand entwickelt wurden, sind bei der Frage von Eintrittstests zu berücksichtigen. Auch die maximal zugelassene Personenanzahl soll im jeweiligen Präventionskonzept festgelegt werden.

 

4.    Niederschwellige Testmöglichkeiten

Die Bundesregierung muss österreichweit niederschwellige und gut erreichbare Testmöglichkeiten auf Covid-19 schaffen. Für den Kulturbereich im Speziellen müssen eigene, gezielte Maßnahmen vorgesehen sein, um eine Testung für den Besuch von Kulturveranstaltungen zu erleichtern bzw. finanziell beispielsweise durch den Ersatz von Testkosten zu unterstützen.

 

5.    Lebensnahe Öffnungszeiten von Kulturbetrieben

Um Kulturveranstaltungen auch ökonomisch sinnvoll ausrichten zu können, braucht es realistische Rahmenbedingungen. Daher sollen bei abendlichen Ausgangssperren Ausnahmen für Kulturbetriebe geschaffen werden, um Vorstellungen bis 22 Uhr zu ermöglichen. Ein solches Modell besteht bereits erfolgreich in anderen Städten wie Barcelona und würde auch zur Entzerrung von Besucherströmen am Abend in den öffentlichen Verkehrsmitteln führen.

 

 

Kulturschaffende wollen arbeiten. BesucherInnen und ZuseherInnen sehnen sich nach den Anregungen der Kultur. Kulturbetriebe sollen daher nach dem strengen Lockdown wieder die Möglichkeit bekommen, ihre wichtigen künstlerischen Angebote zu machen. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Gesundheitsminister wird aufgefordert, – wenn aufgrund sinkender Infektionszahlen Lockerungen der Maßnahmen gegen Covid-19 in Aussicht gestellt werden – in den entsprechenden Covid-Verordnungen eigene, branchenspezifische Regelungen für den Kulturbereich vorzusehen, die die spezifischen Voraussetzungen von Kulturbetrieben berücksichtigen. Jedenfalls sollen die Verordnungen – auch nach offenen Gesprächen mit den Betroffenen – folgendes enthalten:

 

·         Klare und rechtzeitige Vorgaben für Kulturbetriebe

·         Gleichbehandlung der Kultur

·         Vorgaben für zu erstellende Präventionskonzepte

·         Niederschwellige Testmöglichkeiten

·         Lebensnahe Öffnungszeiten von Kulturbetrieben

 

Zentraler Ausgangpunkt der Regelungen sollen jedenfalls die von den Kulturbetrieben zu erstellenden Präventionskonzepte sein, die die jeweiligen Bedingungen vor Ort optimal berücksichtigen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Kulturausschuss