1209/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.01.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zum Schutz von Journalist_innen

 

Im Regierungsprogramm bekennt sich die Regierung zur Pressefreiheit (s. Seite 54). Auch Sebastian Kurz erklärt in einer Anfragebeantwortung vom 9. Jänner 2021 (4051/AB): "Eingangs darf ich hervorheben, dass die Presse- und Medienfreiheit einen wesentlichen Grundpfeiler unserer Demokratie darstellt und seit über 200 Jahren als Grundrecht verfassungsrechtlich verankert ist. Die Pressefreiheit ist wesentliche Grundlage für den österreichischen Journalismus, der ein unverzichtbares Standbein unserer Demokratie und essenziell im Kampf gegen Desinformation ist." Dennoch nehmen in Österreich Angriffe bzw. Übergriffe auf Journalist_innen leider zu – vor allem bei Demonstrationen und öffentlichen Kundgebungen, wo immer öfter gezielt Falschinformationen verbreitet werden, sind Journalist_innen leider immer häufiger verbalen und physischen Angriffen ausgesetzt. Diesen direkten Angriffen auf die Pressefreiheit muss entschlossen entgegengewirkt werden. Die Sicherheit und das ungestörte Arbeiten der Journalist_innen müssen oberste Priorität haben. Die Regierung hat für Anfang Jänner 2021 eine Richtlinie für Demonstrationen angekündigt. Diese muss auch Maßnahmen zum Schutz von Journalist_innen beinhalten, daher hat der Presseclub Concordia in seiner Aussendung vom 9. Jänner 2021 auch seine Expertise zu diesem Thema angeboten. Die Regierung ist in der Pflicht, sich mit diesem Thema schnellstmöglich auseinanderzusetzen und Maßnahmen auszuarbeiten, die Journalist_innen wirklich schützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird dazu aufgefordert, schnellstmöglich sinnvolle und umsetzbare Maßnahmen zum Schutz von Journalist_innen im öffentlichen Raum auszuarbeiten und umzusetzen."  


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.