1211/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst,

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Schutz der Versammlungsfreiheit vor ministerialer Willkür

 

In den vergangenen Monaten ist es der Bundesregierung nicht gelungen unsere ältere Generation vor den Gefahren des Coronavirus zu schützen. Jedoch werden Arbeitnehmer und Wirtschaftstreibende drangsaliert und in die Abhängigkeit von staatlicher Alimentierung getrieben. Dadurch wurden und werden zigtausende bisher erfolgreiche Betriebe in ihrer Existenz bedroht und hunderttausende Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt. Dem für Österreich wirtschaftlich zentralen Wintertourismus wird gerade der Todesstoß versetzt – und damit auch zahlreichen anderen Unternehmen in der Lieferkette.

 

Die Regierung schadet zudem massiv unseren Kindern und Jugendlichen, indem sie durch eine völlig undurchdachte und chaotische „Schule zu – Schule auf“-Politik massive Bildungsverluste und durch den Maskenzwang und die Isolation der Kinder auch psychische Schäden verursacht. Für die Eltern bleibt die Ungewissheit ob sie ihre Kinder selbst betreuen müssen, oder Präsenzunterricht stattfindet.

 

Auch unsere Sicherheitsapparate – sowohl Polizei als auch Bundesheer – werden zur Durchsetzung verfassungsrechtlich höchst bedenklicher, unverhältnismäßiger und grundrechtswidriger Maßnahmen bzw. zur Organisation sinnloser Massentests missbraucht. Gleichzeitig tun sich katastrophale Lücken beim Schutz des Staates und seiner Bürger auf, welche den Terroranschlag vom 2. November in Wien ermöglicht und vier Menschen das Leben gekostet haben.

 

All das geschieht in einer Art und Weise, die Bürger des Staates Österreich noch im Jahr 2019 für unmöglich gehalten hätten. Die Bürger werden zu Untertanen gemacht.

Sie werden in Angst und Panik versetzt, bedroht oder gar beschimpft, um für die totalitären Maßnahmen gefügig gemacht zu werden. Dass diese Maßnahmen nicht nur falsch, überschießend und wissenschaftlich unhaltbar sind, sondern auch im Kleid eines bisher nicht gekannten legistischen und kommunikativen Dilettantismus dem Volk oktroyiert werden, ist aufgrund der mit antragslosen Sonderförderungen überhäuften Medien kaum Thema in der breiten Öffentlichkeit.

 

Das Verbot von Demonstrationen gegen von der Regierung verordnete Maßnahmen und die damit verbundene Einschränkung der Versammlungsfreiheit ist nur das jüngste Kapitel in einer Aneinanderreihung von Grenzüberschreitungen, weshalb es der Bundesregierungen die auch für sie geltende Rechtsgrundlagen in Erinnerung zu rufen gilt:

 

·         Artikel 12 StGG

Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden. Die Ausübung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt.

 

·         Artikel 11 EMRK – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.

 

(2) Die Ausübung dieser Rechte darf keinen anderen Einschränkungen unterworfen werden als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen und öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind. Dieser Artikel verbietet nicht, daß die Ausübung dieser Rechte durch Mitglieder der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung gesetzlichen Einschränkungen unterworfen wird.

 

Der Möglichkeit der Einschränkung der Versammlungsfreiheit sind im Versammlungsgesetz enge Grenzen gesetzt. Eine Beauftragung des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit durch Bundesminister Nehammer „die angekündigten Versammlungen genau zu prüfen und alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Untersagung auszuschöpfen“ darf diese nicht willkürlich verschieben. Die generelle Behauptung, dass Demonstrationen gegen die Politik der Bundesregierung in Bezug auf Covid-19 den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährden würden gem. § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz sind als pauschale Unterstellung zurückzuweisen.

 

Demonstranten, von welchen die überwältigende Mehrheit für Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit auf die Straße geht das Gegenteil zu unterstellen und diese in sozialen Netzwerken überwachen zu wollen um Vorwürfe konstruieren zu können sind eines Rechtsstaates unwürdig. Zynisch ist es die Einschränkung der Versammlungsfreiheit mit jenen Maßnahmen zu begründen, gegen welche hunderte Bürger bereits seit Wochen demonstrieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert sicherzustellen, dass die, dem Versammlungsgesetz immanente und verfassungsrechtlich zwingend erforderliche Rechtsgüterabwägung, in einer rechtsrichtigen und angemessenen Form stattfindet.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.