1212/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.01.2021
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend umgehende Öffnung des Härtefallfonds für Privatvermieter, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten

 

 

Die Privatvermieterinnen und Privatvermieter Österreichs leisten einen wichtigen Beitrag zur tourismuswirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes.

Eine große Bedeutung kommt dabei insbesondere auch den Mitgliedern von „Urlaub am Bauernhof“ zu. Weit über 40.000 Privatvermieterinnen und -vermieter zeichnen für einen Nächtigungsanteil von über 21 Millionen pro Jahr. Alle Privatvermieterbetriebe mit insgesamt über 300.000 Gästebetten stellen in Summe ca. 2/3 aller Beherbergungsbetriebe Österreichs.

Die bekannt schwierige und dramatische Situation, in der sich der Tourismus in Folge der Covid-19 Restriktionen nach wie vor befindet, hat insbesondere auch die heimischen Privatvermieter massiv getroffen und enorme finanzielle Einbußen versucht.

Nicht zuletzt aufgrund freiheitlicher Bemühungen wurden – obwohl zunächst nicht vorgesehen – Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs in den Förderkreis des Härtefallfonds miteinbezogen. Dass diese Antragstellung in vielen Fällen aber nicht von Erfolg gekrönt war und die Betroffenen infolge von Ablehnungen der Anträge weiterhin keine finanzielle Unterstützung erhielten, ist bekannt.

Gleiches gilt für die zunächst seitens der Bundesregierung nicht vorgesehene Möglichkeit der Beantragung eines Umsatzersatzes für Privatvermieter. Erst durch vehementes und nachdrückliches Aufzeigen dieser Ungerechtigkeit von freiheitlicher Seite wurde es auch Privatvermietern schlussendlich ermöglicht, Anträge auf Umsatzersatz zu stellen.

 

Das Fass zum Überlaufen bringt aber folgendes Beispiel, dass einmal mehr zeigt, wie diese Bundesregierung mit Menschen umgeht, die mit ihrer Privatvermietung einen äußerst wertvollen Beitrag für die heimische Wirtschaft generell und den Tourismus im Speziellen leisten:

So hat ein Privatvermieter, der neben dem Lockdown bedingten Entfall der Einnahmen aus Privatvermietung auch noch seine Beschäftigung verliert und daher ein entsprechend geringes Arbeitslosengeld bezieht, keine Chance auf eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds.

Die entsprechende Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen des Bundesministeriums für Finanzen normiert nämlich im Punkt 4.2. folgendes:

„4.2. Nicht förderfähige Förderungswerber

Folgende Förderungswerber sind im Rahmen dieser Richtlinie nicht förderfähig:

(…)

e. Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.“

Zu diesen Leistungen zählen unter anderem Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld oder Umschulungsgeld.

Diese restriktive Maßnahme führt zu inakzeptablen massiven finanziellen und existenzgefährdenden Belastungen bei einer Gruppe von Menschen, die durch ihre Situation ohnehin doppelt in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Im Sinne der dringend notwendigen Herstellung von Gerechtigkeit für die Betroffenen und den Spruch des Bundeskanzlers „Koste es, was es wolle“ in Erinnerung rufend stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass Privatvermieter, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, Förderungen aus dem Härtefallfonds erhalten können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.