1213/A XXVII. GP
Eingebracht am 14.01.2021
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Antrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Medizinproduktegesetz (MPG), BGBl. Nr. 657/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „BGBl. Nr. 194“ durch die Wortfolge „BGBl. Nr. 194/1994“ ersetzt.
Begründung:
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.