1213/A XXVII. GP

Eingebracht am 14.01.2021
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Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Medizinproduktegesetz (MPG), BGBl. Nr. 657/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „BGBl. Nr. 194“ durch die Wortfolge „BGBl. Nr. 194/1994“ ersetzt.

 

 

Begründung:

 

Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.