1216/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

Betreffend Erweiterung der Berufskrankheitenliste

 

Das Thema Berufskrankheiten ist in Österreich stark vernachlässigt. Im Gegensatz zu Deutschland erfolgt in Österreich keine angemessene Wartung und Anpassung der Berufskrankheitenliste (BK-Liste) an die Veränderung der Arbeitswelt und an neue Erkenntnisse der Wissenschaft.

Die BK-Liste in Österreich umfasst nur 53 Positionen, im Gegensatz zur deutschen Liste, die über 80 Positionen umfasst.

Auch wenn die deutsche BK-Liste nicht eins zu eins mit der österreichischen vergleichbar ist, ist es ein Faktum, dass die deutsche BK-Liste wesentlich umfangreicher und aktueller ist, als die österreichische.

Während man in Deutschland immer wieder Aktualisierungen der Liste vornimmt und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Liste einarbeitet, liegt die österreichische Liste in einer Art „Dornröschenschlaf“.

Dies hat die dramatische und sozialpolitisch völlig inakzeptable Konsequenz, dass Menschen im Beruf zu Schaden kommen, dass sie durch bestimmte Einwirkungen und Substanzen krank werden, dass sie aber keine Chance auf eine Entschädigung aus der Unfallversicherung haben, weil die entsprechende Krankheit nicht in der Berufskrankheiten-Liste aufscheint.

Es bedeutet aber auch, dass keine gezielten Präventionsaktivitäten seitens der Unfallversicherung gesetzt werden, denn wenn es eine Berufskrankheit nicht als solche anerkannt ist, dann gibt es auch keinen Anlass für die gesetzliche Unfallversicherung, Anstrengungen zu ihrer Vermeidung zu unternehmen.

Zusätzlich ist auch festzustellen, dass bislang in Österreich offenbar kein besonderes Interesse daran besteht, dass Berufskrankheiten, die bereits in der Liste enthalten sind, gemeldet werden.

Es ist leider eine Tatsache, dass viele Ärzte wenig bis gar kein Bewusstsein für das Thema Berufskrankheiten haben und es daher häufig verabsäumt wird, beim Auftreten bestimmter Krankheitsbilder nach dem Beruf zu fragen und im Falle einer möglichen beruflichen Verursachung eine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu machen.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger verwenden augenscheinlich kaum Energie darauf, das Thema in der Ärzteschaft und in der Öffentlichkeit zu verankern.

Die Gesundheit muss auch in der Arbeitswelt oberste Priorität haben, und Diejenigen, die bei trotz aller Präventivmaßnahmen bei der Arbeit krank werden, haben das Recht, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert:

 

           Unverzüglich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wissenschaft und der Sozialpartner mit dem Ziel einzusetzen, eine zeitgemäße Überarbeitung und Erweiterung der Berufskrankheiten-Liste vorzunehmen, wobei sich die Arbeitsgruppe an der deutschen BK-Liste orientieren soll. Jedenfalls prüfen soll die Arbeitsgruppe die Aufnahme von tabakassoziierten Lungenerkrankungen von Passivraucherinnen und -rauchern im Gastgewerbe sowie von Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates bei bestimmten Berufsgruppen in die BK-Liste.

           Dem Gesundheits- sowie dem Sozialausschuss laufend über die Tätigkeit und die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zu berichten.

           Binnen eines Zeitraums von eineinhalb Jahren dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag über eine aktualisierte und erweiterte BK-Liste vorzulegen. Dieser Gesetzesvorschlag soll auch einen Mechanismus beinhalten, der eine laufende Beobachtung des Berufskrankheiten-Geschehens und daraus folgend eine regelmäßige Aktualisierung der Liste sicherstellt.

           Gemeinsam mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Verankerung des Themas Berufskrankheiten in der Mediziner-Ausbildung auf den Weg zu bringen.

           Mit Nachdruck auf die gesetzlichen Unfallversicherungsträger einzuwirken, massive Anstrengungen zu unternehmen, um die Dunkelziffer bei den Berufskrankheiten zu reduzieren. Sollten die UV-Träger nicht bereit sein, derartige Anstrengungen zu unternehmen, so soll dem Nationalrat ein Gesetzesvorschlag unterbreitet werden, der eine Verpflichtung der UV-Träger zu derartigen Aktivitäten vorsieht.

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss