1220/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.01.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr.in Susanne Fürst,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entzug der Fachaufsicht der OStA Wien im "Ibiza"-Strafverfahren

Die mit dem „lbiza“-Komplex zusammenhängenden Strafverfahren gehören zu den brisantesten und umfangreichsten der österreichischen Justizgeschichte. Die Brisanz ergibt sich aus der Nähe verdächtiger und beschuldigter Personen zu politischen Parteien.

Der Rechtsstaat wird daran gemessen, wie er die Ermittlungen gerade in solchen Fällen führt und ob er die handelnden Akteure im angebrachten Falle zur Verantwor­tung zieht. Der Umgang der Justiz mit dem Fall Ibiza ist daher im höchsten Maße da­für entscheidend ob der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Strafrechtspflege in der öffentlichen Wahrnehmung der Bevölkerung genüge getan wird.

In Anbetracht dieser Bedeutung ist es ein Zustand untragbar, in dem von bestimmten Akteuren versucht wird, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, bzw. die Arbeit der WKStA zu blockieren. In diesem Verfahren ist dies der Fall- und zwar absurderweise durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien unter Leitung von Mag. Johann Fuchs.

Der staatsanwaltlichen Fachaufsicht kommt in dem Verfahrenskomplex eine integrale Rolle zu. Sie hat sicherzustellen, dass die ermittelnden StaatsanwältInnen frei, unbe­einflusst und ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können um die Schuldigen in Folge in einem geordneten Strafverfahren zur Rechenschaft ziehen zu können.

Daher muss sichergestellt sein, dass auch die Fachaufsicht unbefangen agiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Fachaufsicht über die mit dem "Ibiza'-Komplex zusammenhängenden Strafver­fahren ehestmöglich zu entziehen und einer anderen, vom Anschein von Befangen­heit freien Oberstaatsanwaltschaft zu übertragen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.