1222/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am
20.01.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits,
Genossinnen und Genossen,
betreffend barrierefreies Internet umfassend umsetzen
Mit der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen („Web Accessibility-RL"), die von der EU-Kommission im Jahr 2012 vorgelegt wurde, hat sich Österreich verpflichtet, Websites und mobile Anwendungen des Bundes für Userinnen und User, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, barrierefrei und damit besser bzw. überhaupt erst zugänglich zu machen. Aus einer Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (549/AB) geht folgendes hervor: „Die Richtlinie (EU) 2016/2102 (im Folgenden: Web-Zugänglichkeits-RL) wurde in Österreich mit einem Bundesgesetz und neun landesgesetzlichen Regelungen umgesetzt. Das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz -WZG), BGBl. I Nr. 59/2019, ist am 23.7.2019 in Kraft getreten. Die Richtlinie ist somit für den Bereich des Bundes vollständig umgesetzt. Eine bundesgesetzliche Verpflichtung, behördliche Internetauftritte barrierefrei nach dem Stand der Technik zu gestalten, besteht im Übrigen in Österreich gemäß § 1 Abs. 3 E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, bereits seit dem Jahr 2004."
Auf die tatsächliche, umfassende Umsetzung müssen betroffene Menschen immer noch warten. Dass es viel Aufholbedarf gibt, konstatiert zum Beispiel die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs. Während Gemeinden und Städte bemüht sind, die EU-Richtlinie zu erfüllen, kommen hier gerade wesentliche bzw. relevante Stellen des Bundes dieser nicht nach, so etwa Gerichte oder die Polizei.
In Anbetracht der Verpflichtung Österreichs zur UN-Behindertenkonvention, sowie der aktuell immer noch nicht umfassend umgesetzten Richtlinien und Gesetze, besteht hier eine verstärkte Dringlichkeit, Barrierefreiheit im Internet endlich für alle zu gewährleisten, damit Informationen und Dienstleistungen im Netz auch in Anspruch genommen werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den barrierefreien Zugang zu Websites und Apps des Bundes umfassend sicherzustellen, so dass alle öffentlichen Stellen (nachgelagert oder direkt) bis spätestens 30. Juni 2021 barrierefrei zugänglich sind. Dem Parlament soll nach Ablauf der Frist ein Bericht über die Umsetzung vorgelegt werden."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung