1224/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

Betreffend: Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes im Wohnungsverband

Die Zahl der Ein-Personen-Unternehmen nimmt in Österreich stetig zu. Viele von ihnen arbeiten von zu Hause aus, haben dazu jedoch kein klar vom Wohnraum abgegrenztes Arbeitszimmer zur Verfügung. Diese EPU können ihren Arbeitsplatz noch nicht von der Steuer absetzen, obwohl hierzu ein Ministerratsbeschluss vom 26. Februar 2020 vorliegt. Damals wurde dem gemeinsamen Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend und des Bundesministers für Finanzen, Zahl 2020-0.134.333, betreffend Grace Period & Absetzbarkeit Arbeitszimmer zugestimmt. In ein Gesetz wurde diese Willensbekundung jedoch nie übersetzt.

Daher können bis zum heutigen Tag nur Aufwendungen für Arbeitszimmer und für Einrichtungsgegenstände steuerlich abgesetzt werden, wenn ein getrenntes Arbeitszimmer vorhanden ist und dieser bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Diese Regelung benachteiligt vor allen EPU, die keinen großen Wohnraum zur Verfügung haben und daher nicht genug Platz haben, um ein klar abgegrenztes Arbeitszimmer einzurichten.

Vor allem in Zeiten der Corona-Pandemie, in der auch UnternehmerInnen, die normalerweise in Gemeinschaftsbüros arbeiten, oft auf einen Arbeitsplatz im Wohnungsverband ausweichen müssen, wäre es wichtig, die steuerliche Absetzbarkeit dieses Arbeitsplatzes, ob klar abgegrenzt oder nicht, zu gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der im Sinne des Ministerratsbeschlusses vom 26.2.2020, die steuerliche Absetzbarkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers auch dann vorsieht, wenn eine fallweise

Nutzung im Rahmen von Home-Office-Arbeitsmodellen, aber insbesondere nach den für KleinunternehmerInnen und Ein-Personen- UnternehmerInnen typischen Arbeitsweise gegeben ist."

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss