1232/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Rudolf Silvan, Josef Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend: Schutz von Selbständigen vor Covid-19

 

Das Covid-19-Virus unterscheidet nicht, ob jemand selbständig oder angestellt ist, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen jedoch schon. Angestellte, die einer Risikogruppe laut COVID-19-Risikogruppen-Verordnung angehören und ein Covid-19-Risiko-Attest vorweisen können, haben Anspruch auf Erbringung Ihrer Arbeitsleistung in Homeoffice oder auf eine geeignete Gestaltung ihrer Arbeitsstätte, so dass eine Ansteckung mit COVID-19 mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Wenn all dies nicht möglich ist, haben diese Personen Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entgeltfortzahlung. Diese Möglichkeiten stehen Selbständigen nicht zur Verfügung. Selbständige, die nun wegen Vorerkrankungen als Vorsichtsmaßnahme Kunden- und andere Geschäftskontakte einschränken müssen, erleiden zusätzliche Umsatzeinbußen.

Hier müssen Änderungen vorgenommen werden, damit auch Selbständige nicht zwischen ihrer Gesundheit und ihrer wirtschaftlichen Existenz wählen müssen. Das erklärte Ziel muss sein, alle Menschen bestmöglich vor dem Covid-19-Virus zu schützen und die Infektionen und Erkrankungen somit einzuschränken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Selbständige, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, das entsprechende Informationsschreiben vom Dachverband der Sozialversicherungsträger erhalten. Weiters ist sicherzustellen, dass diese Selbständigen, wenn sie ein Covid-19-Risiko-Attest vorweisen können, die angemessenen Schutzmaßnahmen zur Prävention von Covid-19-Infektionen ergreifen können, ohne dabei erheblichen finanziellen Schaden zu erleiden. Sollten diese Selbständigen ihrer beruflichen Tätigkeit vorübergehend nicht nachgehen können, sollen sie eine angemessene Entschädigung erhalten.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales