1233/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
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Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Rudolf Silvan, Josef Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend: Information an Arbeitssuchende die zur Covid-19-Risikogruppe gehören durch den zuständigen Sozialversicherungsträger

 

Das Covid-19-Virus unterscheidet nicht, ob jemand arbeitssuchend oder angestellt ist, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen jedoch schon. Angestellte erhalten ein Schreiben von der Gesundheitskasse, dass sie zur Gruppe der Covid-Risikopersonen gehören. Arbeitssuchende Personen jedoch nicht.

Diese Information wäre für arbeitssuchende Personen aber immens wichtig bevor sie ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen, damit sie sich dieses Risikos bewusst sein können, im täglichen Leben im Sinne der Eigenverantwortung oder bei der Auswahl eines neuen Berufes entsprechend agieren können.

Das erklärte Ziel muss sein, alle Menschen bestmöglich vor dem Covid-19-Virus zu schützen und die Infektionen und Erkrankungen somit einzuschränken, denn Arbeitssuchende Menschen sind keine Personen zweiter Klasse!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert sicherzustellen, dass Arbeitssuchende, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, darüber auch seitens des Sozialversicherungsträgers, analog Personen die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, entsprechende Informationen erhalten.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales