1245/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Evaluierung von Möglichkeiten der Beaufsichtigung von Wiener Wohnen durch den Bund im Sinne der Transparenz
Der Wiener Gemeindebau mit seinen etwa 220.000 Wohnungen ist grundsätzlich eine wichtige Säule leistbarer Wohnversorgung und jedweden Privatisierungstendenzen ist eine klare Absage zu erteilen. Umso schwerer wiegen die Versäumnisse und Missstände innerhalb von Wiener Wohnen, unter denen diese sozial gebundene Substanz erheblichen Schaden nimmt. Die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen den Wohnungsbestand in einem ordnungsgemäßen, adäquaten Zustand zu erhalten. Ein Rechnungshofrohbericht, der in der Tageszeitung Der Kurier im Artikel „Gemeindewohnungen: Sanierung geht nicht schnell genug“ vom 31.07.2020 zitiert wird, veranschaulicht die Dramatik der Situation: „Demnach waren neun Prozent der Objekte in einem tendenziell schlechten bis schlechten Zustand, 65 Prozent in einem dem Alter entsprechend guten bis tendenziell schlechten Zustand und lediglich 26 Prozent in einem guten bis dem Alter entsprechend guten Zustand.“ Die Prüfer des Rechnungshofes bemängelten, dass die im Zeitraum 2013 bis 2023 durchgeführten bzw. geplanten Sanierungsmaßnahmen lediglich 45 Prozent des seitens Wiener Wohnen angestrebten Sanierungsvolumens von 7.300 Wohnungen jährlich ausmachten. Das entspräche einem Zyklus vin 30 Jahren. Der faktisch aber wesentlich überdehnte, tatsächliche Sanierungszyklus bringt wiederum – neben mangelhafter Wohnqualität – ökonomische Mehrkosten mit sich. Die Tageszeitung Die Presse berichtet im Artikel „Wiens marode Gemeindebauten“ vom 7.10.2020 weitere Details: So gestaltete sich die Sanierungsquote im Jahr 2019 sogar rückläufig. Gleichzeitig sank nicht nur die Zahl der sanierten Objekte, sondern sanken auch die eingesetzten Mittel pro Wohnung: 14.528 Euro wurden demnach im Jahr 2013 investiert, im Jahr 2013 lag dieser Betrag nur mehr bei 11.412 Euro. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im selben Zeitraum die Gewerkskosten massiv gestiegen sind, was die Situation weiter verschärft. Hans Jörg Ulreich, Sprecher der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO, schätzt gegenüber dem Medium den Investitionsbedarf von Wiener Wohnen auf zumindest fünf Milliarden Euro entsprechend einer konservativen Schätzung.
Dies ist ein wesentliches Beispiel für das Jahrzehntelange, erhebliche Versagen von SPÖ-Wohnbaustadträten im Bereich des sozialen Wohnungswesens. In Anbetracht dieser Tatsache ist es dringend geboten, rechtliche Möglichkeiten zu evaluieren, Wiener Wohnen der Aufsicht des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu unterstellen. Umso mehr, als das Regierungsprogramm zwischen SPÖ und NEOS auf Wiener Ebene im Abschnitt „Leistbare Stadt“ wörtlich eine „Sanierungsoffensive“ im Bereich des Gemeindebaus vorsieht. Hier muss der Bund kontrollieren können, ob die entsprechenden Mittel tatsächlich effizient eingesetzt werden, um den Nutzen für die Menschen und einen transparenten Einsatz der Mittel tatsächlich zu gewährleisten.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert, ehebaldigst Möglichkeiten einer Beaufsichtigung von Wiener Wohnen durch den Bund, insbesondere das BMDW zu evaluieren, um Transparenz in der Mittelverwendung und den Einsatz von Geldern im Sinne der Menschen gewährleisten zu können sowie den entsprechenden Bericht ehebaldigst dem Nationalrat zuzuleiten.“
Es wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zuzuweisen.