1249/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Öffnung der Investitionsprämie für gemeinnützige Bauvereinigungen
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bewarb medial das vermeintliche Wiederauferstehen der Wohnbauinvestitionsbank. Nach öffentlichkeitswirksamer Veranstaltung eines diesbezüglichen Runden Tisches mit Vertretern der Finanzwelt am 7. Juli 2020 wurde es um das Thema wieder leiser. Seither wurde auch im Rahmen redaktioneller Berichterstattung ruchbar, dass insbesondere das Bundesministerium für Finanzen eine Abwehrhaltung einnimmt und das Vorhaben hinter den Kulissen hintertrieben wird. Dies war ein herber Rückschlag für die notwendige Beförderung der Schaffung leistbaren Wohnraumes – vor allem unter einer mittel- und langfristigen Betrachtungsweise.
Doch insbesondere der gemeinnützige Wohnbau sollte durch die Bundesregierung noch weiter benachteiligt werden: Gemeinnützige Bauvereinigungen wurden von der Investitionsprämie faktisch ausgeschlossen. Der Bau- sowie Ausbau von Wohngebäuden sind nicht förderungsfähig, sofern sie zur Nutzung durch Private gedacht sind – ist der zugehörigen Richtlinie zu entnehmen. Doch genau hierin liegt der wesentliche Geschäftskreis von Wohnungsgenossenschaften. Weshalb Investitionen in leistbaren Wohnraum nicht förderungsfähig sind, erschließt sich nicht. Erklärungsansätze könnten lediglich darin bestehen, dass sowohl das Aus der Wohnbaubank wie der Ausschluss Gemeinnütziger von der Investitionsprämie dazu beiträgt, das Kostenniveau auf dem privaten Wohnungsmarkt hoch zu halten. Damit agiert Türkis-Grün unmittelbar gegen die Interessen der Menschen.
Es stellen daher die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen, die vorsieht, dass die Investitionsprämie für gemeinnützige Bauvereinigungen geöffnet wird, um sachlich unverständliche Diskriminierung zu beenden und leistbares Wohnen zu befördern.“