1251/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
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Antrag

 

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998, BGBl. I Nr. 169/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2020, wird wie folgt geändert:

In § 27 Abs. 13 entfällt der letzte Satz.

Begründung

Zu § 27 Abs. 13 letzter Satz:

Die Verpflichtung zur laufenden elektronischen Übermittlung der gemäß dem Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, erforderlichen Daten aus der Ärzteliste an die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist bereits im GTelG 2012 ausreichend verankert, sodass der letzte Satz in § 27 Abs. 13 daher entfallen kann.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.