1254/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Rainer Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Reform des Corona-Familienhärteausgleichs

Familien sind von der Covid-Krise besonders betroffen. Seit fast einem Jahr kämpfen sich Eltern durch die Mehrfachbelastung von Homeoffice und Homeschooling. Zusätzlich zu der psychischen Belastung durch immer neue Regelungen wird auch die finanzielle Belastung immer größer. Oftmals sind die finanziellen Reserven bereits aufgebraucht. Das betrifft insbesondere Menschen, die ihren Job verloren haben. Viele Menschen, die aufgrund der Covid-Krise arbeitslos geworden sind, suchen seit länger als drei Monaten vergeblich einen neuen Arbeitsplatz. Andere Arbeitnehmer*innen sind bereits länger als drei Monate in Kurzarbeit und fragen sich tagtäglich, wie lange sie ihren Job noch behalten. Viele dieser Familien haben nach einem Jahr der Covid-Krise kaum bis gar keine Ersparnisse oder Rücklagen mehr.

Genau diesen Familien sollte der Corona-Familienhärteausgleich helfen. Er wurde eingerichtet, um die finanzielle Situation von Familien, die besonders von Armut aufgrund der Corona-Krise leiden, zu verbessern. Seit 15. April 2020 können Familien Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich beantragen. Allerdings erhalten AntragstellerInnen maximal eine Förderung für den Einkommensverlust von drei Monaten und es ist nur eine einmalige Auszahlung möglich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, die Richtlinien des Corona-Familienhärteausgleichs dahingehend zu verändern, dass Personen, die innerhalb der letzten 12 Monate mehr als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, ein weiteres Mal Unterstützung durch den Corona‑Familienhärteausgleichsfonds erhalten. Diese Unterstützung soll als Förderung den Einkommensverlust von bis zu sechs Monaten abdecken.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend