1257/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst,

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Schutz der Meinungsvielfalt auf Plattformen mit Monopolstellung

 

 

Im 21. Jahrhundert entscheiden Onlineplattformen mit Monopolstellung, insbesondere soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube, Instagram oder Twitter, nach eigenem Gutdünken über die Löschung von Beiträgen oder das Sperren von Benutzerkonten. Wirksame Möglichkeiten gegen eine solche Entscheidung Einspruch zu erheben gibt es jedoch nicht. Selbst wenn der Benutzer nachweisen kann, dass er gegen kein Gesetz verstoßen hat und die Plattform ihre Monopolstellung, die Meinungsfreiheit einschränkend, missbraucht, kann er sich nicht wehren.

 

Für eine funktionierende Demokratie ist die Meinungsäußerungsfreiheit jedoch ein essentielles Gut. Besonders im Internet, wo die meisten politischen Diskussionen und Auseinandersetzungen über Weltanschauungen stattfinden, muss die Meinungsvielfalt der Menschen geschätzt und geschützt werden. Wenn jedoch, vorgeblich zum Schutz der Nutzer vor sich selbst, diese Freiheit eingeschränkt wird, handelt es sich um mittelbare Zensurmaßnahmen als Teil einer Beschwichtigungspolitik der Monopolisten gegenüber jenen Institutionen, die ihrer Marktmacht gefährlich werden könnten.

 

Betreffend Österreich werden inzwischen rechtschaffende Bürger[1], aber auch politische Parteien und Reden von demokratisch gewählten Parlamentariern in immer kürzeren Zeitabständen von Plattformen verbannt[2], die Sichtbarkeit und Reichweite ihrer Beiträge bewusst eingeschränkt sowie Meinungsäußerungen mit Warnhinweisen[3] versehen.

 

Polens Regierung hat nunmehr eine Gesetzesinitiative präsentiert, durch welche sich Betroffene direkt an die Plattformen wenden können sollen um die Löschung einer Meinungsäußerung oder eines Benutzerkontos anzufechten. Wird ein Benutzerkonto gesperrt oder einen Beitrag entfernt, obwohl dessen Inhalt nicht gegen das nationale Recht verstößt, kann der Benutzer eine Beschwerde einreichen, welche innerhalb von 48 Stunden geprüft werden muss.

 

Wenn die Plattform den Beitrag nicht wiederherstellt oder das Benutzerkonto weiterhin blockiert, kann der Benutzer eine Beschwerde bei einer staatliche Stelle einreichen, welche diese innerhalb von sieben Tagen prüft. Wird dort entschieden, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist, wird die unverzügliche Wiederherstellung des zensierten Beitrags oder Benutzerkontos angeordnet. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, um geringe Kosten und rasche Entscheidungen zu gewährleisten.

 

Gegen die staatliche Entscheidung kann weiter gerichtlich vorgegangen werden, jedoch drohen den Plattformen bei Nichtumsetzung der Entscheidungen Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 50 Millionen Złoty, umgerechnet über 11 Mio. Euro.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche die Meinungsvielfalt auf Plattformen mit Monopolstellung schützt und folgende Punkte umfasst:

·         Vorrang des Rechtsstaates: Beiträge von Nutzern oder deren Benutzerkonten auf solchen Plattformen dürfen nur bei Rechtswidrigkeit gelöscht oder gesperrt werden.

·         Nein zu mittelbarer Zensur: Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Beiträgen oder Benutzerkonten obliegt ausschließlich den ordentlichen Gerichten.

·         Verteidigung der Meinungsäußerungsfreiheit: Werden rechtskonforme Beiträge oder Benutzerkonten gelöscht, so sind die Plattformbetreiber mit bis zu 15 Mio. Euro zu bestrafen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.



[1]     https://www.unzensuriert.at/content/99244-parlament-beschaeftigt-sich-mit-facebook-sperre-von-bezirksvorsteher-paul-stadler/ und https://www.unzensuriert.at/content/99373-druck-im-parlament-facebook-gab-seite-von-bezirkschef-stadler-wieder-frei/

[2]     https://freilich-magazin.at/youtube-loescht-herbert-kickl/  und https://www.vienna.at/fpoe-empoert-schnedlitz-rede-von-facebook-gesperrt/6759315

[3]     https://zurzeit.at/index.php/facebook-zensur-gegen-fpoe-politikern-belakowitsch/