126/A XXVII. GP
Eingebracht am 11.12.2019
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Antrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen
und Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 57/2019, wird wie folgt geändert:
Art. 70 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören, aber zum Nationalrat wählbar sein. Der Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung hat zur Feststellung der fachlichen Kompetenz eine Anhörung durch den Nationalrat voranzugehen. Die näheren Bestimmungen werden durch die Geschäftsordnung des Nationalrates getroffen.“
Anhörung der Ministeramtsanwärter_innen durch den Nationalrat
Die Mitglieder der Europäischen Kommission haben sich gemäß Art 17 Abs 7 EUV als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments zu stellen. Durch diesen Mechanismus wird die Kompetenz der Kandidat_innen überprüft.
Ein solches Hearing wäre auch in Österreich zur Absicherung der Eignung potentieller Ministeramtsanwärter_innen sinnvoll, weil dadurch die Transparenz im Entscheidungsprozess gestärkt würde. Zusätzlich könnten die Anwärter_innen in diesem Rahmen ihr fachliches Wissen unter Beweis stellen, was sich zweifellos positiv auf die Glaubwürdigkeit der Politik auswirken würde.
In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Weiters wird vorgeschlagen, den Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.