1271/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 04.02.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Dr.in Stephanie Krisper, Petra Bayr MA MLS, Yannick Shetty

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Berücksichtigung der Länder und Gemeinden bei Entscheidungen über das humanitäre Bleiberecht im Sinne der Menschenrechte

In der Nacht von 27. auf 28. Jänner 2021 wurden diversen Medienberichten zufolge drei Wiener Schülerinnen und Familienangehörige nach Georgien bzw. Armenien abgeschoben.

Die betroffenen Kinder sind nicht nur in Wien aufgewachsen, sie wurden auch in Wien geboren, sprechen fließend Deutsch und sind bestens integriert. Vergangene Woche durften sie noch Wiener Bildungseinrichtungen besuchen und über Nacht wurden sie in Länder abgeschoben, die sie bestenfalls aus Urlaubsreisen kennen. Wie gut diese Kinder integriert sind, wird durch das intensive Bemühen ihrer LehrerInnen und MitschülerInnen belegt, die eine Abschiebung der Kinder zu verhindern versuchten und sogar eine entsprechende Petition eingebracht hatten.

Darüber hinaus ist es für die Gewährleistung im Umgang mit derartigen Härtefällen unabdingbar, ein effektives System zu etablieren. Dazu braucht es eine Einbindung der lokalen Behörden im Entscheidungsprozess. Die betroffenen Länder bzw. Gemeinden sollen im Verfahren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht von den Bundesbehörden verpflichtend angehört werden, damit die lokalen Gegebenheiten in der Entscheidung berücksichtigt werden können. Denn die Behörden bzw. VerantwortungsträgerInnen vor Ort können die spezifische Situation viel besser beurteilen, insbesondere wie gut jemand in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integriert ist. Es geht darum, einen wirksamen Modus zur Einzelfallkorrektur zu finden, um unerträgliche Härten, etwa bei der Abschiebung von gut integrierten Familien mit Kindern oder von gut integrierten Personen mit engen familiären Bindungen zu Österreich zu vermeiden. So können die in der Rechtsordnung vorgesehenen humanitären Erwägungen und menschenrechtlichen Garantien auch in der Behördenpraxis verwirklicht werden.

Im Mittagsjournal am 28. Jänner 2021 hat der renommierte Verfassungsexperte Univ.- Prof. Dr. Peter Bußjäger angesprochen, dass eine Abschiebung von Kindern in Staaten, deren Muttersprache sie nicht beherrschen, in Hinblick der in Österreich garantierten Kinderrechte rechtlich fragwürdig sei. Der Fall hat also klar aufgezeigt, dass das humanitäre Bleiberecht zu überarbeiten ist und dabei auch eine Bestimmung aufgenommen werden soll, wonach die Länder bzw. Gemeinden, in welchen diese Kinder leben, bei der Beurteilung des humanitären Bleiberechts anzuhören sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Sinne der Menschenrechte zum humanitären Bleiberecht zu bekennen und diese grausamen Abschiebungen zurückzunehmen. Gerade auch - aber nicht nur - in einer Zeit der Pandemie mit einer hohen psychischen Grundbelastung für Kinder und Jugendliche stellen diese nächtlichen Abschiebungen einen extremen Härtefall dar, denn die besonders gut integrierten und schutzbedürftigen Personen werden einem hohen psychischen und physischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die betroffenen Länder bzw. Gemeinden im Verfahren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht von den Bundesbehörden verpflichtend anzuhören, um die lokalen Gegebenheiten in der Entscheidung berücksichtigen zu können.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte