1272/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 04.02.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Reinhold Lopatka, Ewa Ernst-Dziedzic, Michel Reimon, Nico Marchetti
Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Situation in Myanmar
In den frühen Morgenstunden des 1. Februars 2021 hat in Myanmar ein Militärcoup stattgefunden. Die Zivilregierung in Myanmar wurde entmachtet und Staatsrätin Aung San Suu Kyi, Staatspräsident U Win Myint und weitere hohe Regierungsvertreter*innen und Parlamentarier*innen sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft wurden festgenommen. Kurz danach verlautbarte die Militärführung einen einjährigen Ausnahmezustand. Kommunikationskanäle wurden unterbrochen, der Flugverkehr weitgehend eingestellt und Banken vorübergehend geschlossen. Zudem wird von Einschränkungen bei den Medien und der Zivilgesellschaft berichtet. Es kam zu weitreichenden Entlassungen bei staatlichen Schlüsselpositionen und Amtsenthebungen. Gegen Staatsrätin Aung San Suu Kyi und Präsident U Win Myint wurde mittlerweile Anklage erhoben.
Dieser Coup macht eine zehnjährige Periode des demokratischen Übergangs in Myanmar nach 50 Jahren Militärherrschaft vorerst rückgängig und verhinderte am 1. Februar 2021 das Zusammentreten des neu gewählten Parlaments. Der demokratische Wille der myanmarischen Bevölkerung und das Ergebnis der Wahlen vom 8. November 2020, bei denen die National League for Democracy 80 Prozent der Parlamentssitze erhielt, wurden missachtet und die Rechtsstaatlichkeit untergraben. Das myanmarische Militär begründete seine Entscheidung mit Berichten über Wahlbetrug und Irregularitäten bei den Wahlen vom vergangenen November.
Diese Machtergreifung des Militärs über eine demokratisch gewählte Regierung wirft erneut einen dunklen Schatten auf das Land. Die Ereignisse rücken auch das Schicksal der muslimischen Minderheit der Rohingya wieder in den Mittelpunkt, welche brutalen Angriffen von Seiten des Militärs ausgesetzt waren. Ca. 850.000 Rohingya sind seit 2017 nach Bangladesch und in andere benachbarte Länder geflohen. Die Lage der Rohingya-Flüchtlinge ist prekär; die Möglichkeit einer sicheren Rückkehr könnte nun aufgrund der aktuellen Entwicklungen noch schwieriger werden. Die österreichische Bundesregierung hat für die Rohingya in Bangladesch bereits seit 2017 insgesamt 850.000 EUR an humanitärer Hilfe aus dem Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung gestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, den Coup in Myanmar zu verurteilen und sich für eine unabhängige internationale Untersuchung der Vorgänge, insbesondere in menschenrechtlicher Hinsicht, einzusetzen.
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich gemeinsam im Verbund mit den EU-Partnern für eine Freilassung der festgenommenen Politiker*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in Myanmar, eine Rückkehr zum demokratischen Prozess und eine Wiederherstellung der Zivilregierung einzusetzen.
Weiters wird die Bundesregierung ersucht, die österreichischen Anstrengungen im Hinblick auf die Verbesserung der Situation der Rohingya fortzusetzen. “
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen