1276/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.02.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Verena Nussbaum,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Barrierefreie Kommunikation bei Notrufnummern endlich umsetzen!

Während der Zugang zu Kommunikations- und Informationssystemen für den Großteil der Menschen in Österreich eine Selbstverständlichkeit ist, müssen gehörlose oder blinde Menschen sich ihre Informationen mühsam zusammentragen. Die Einführung des Sprach-telefons hat Gehörlose und Menschen mit Sehbeeinträchtigung aus vielen Kommunikations- und Informationssystemen ausgeschlossen. Und obwohl die Digitalisierung sehr viele neue Möglichkeiten im Kommunikationsbereich gebracht hat, wird die Barrierefreiheit der Notruf-nummern und Hotlines in Österreich kaum erweitert.

Gerade die Corona-Krise hat wieder einmal deutlich aufgezeigt, wie wichtig der Zugang zu barrierefreien Informationen ist. Fast ausschließlich alle Notrufnummern in Österreich sind reine Sprachtelefone. In der öffentlichen Kommunikation werden alleine die Notrufnummern genannt, ohne dabei die barrierefreien Alternativen aufzuzeigen.

Ein Beispiel dafür ist die im März ins Leben gerufene Hotline 1450 für COVID-Verdachtsfälle. Für diese Hotline wurde erst nach der Intervention einiger Behindertenvertretungsorganisa-tionen erwirkt, dass der Notruf auch über barrierefreie Apps wie DEC 112 verwendet werden kann. Und erst Ende Oktober, also sieben Monate nach Beginn der COVID-Pandemie in Österreich, wurde damit begonnen, eine barrierefreie Online-Meldestelle einzurichten. Auch auf amtlichen Bescheiden werden bis dato nur Sprachtelefonnummern genannt. Das betrifft auch die Absonderungsbescheide zur häuslichen Isolation.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend die Regierungsvorlage zum Telekommunikationsgesetz zu übermitteln, mit der die EU-Richtlinie EECC (European Electronic Communications Code) zur barrierefreien Kommunikation umgesetzt wird. Diese soll auf jeden Fall die Verpflichtung beinhalten, dass Regierungsinformationen immer in einfacher Sprache und unter Angabe der barrierefreien Alternativen, wie dem Relay-Service, erstellt werden. Bei Notfallnummern soll künftig auch die Angabe der barrierefreien Alternative DEC 112 erfolgen.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung