1285/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2021
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EntschlieSSungsantrag
der
Abg. Mag. Ruth Becher
Genossinnen und Genossen
betreffend Aussetzung der Erhöhung der Kategoriemietzinse und der
Verwaltungshonorare
Die Corona-Krise trifft auch die Mieterhaushalte mit voller Wucht. Derzeit sind 970.000 Menschen arbeitslos oder in Kurzarbeit und die Bundesregierung verweigert seit Monaten die dringende Erhöhung des Arbeitslosengeldes oder die gesetzlich durchgehende Absicherung für Mietstundungen und Delogierungen.
Die Arbeiterkammer rechnet heuer mit Mietschulden für rund 48.800 österreichische Haushalte mit einem Mietenrückstandsvolumen von 83 Millionen Euro.
Damit
drohen auch 48.000 Kündigungen von Wohnungen oder Räumungsklagen. Ein
Hilfsfonds, dotiert mit 100 Millionen Euro, könnte hier Abhilfe schaffen.
In dieser prekären ökonomischen und sozialen Situation stehen jetzt
auch noch die gesetzlich vorgesehenen Mieterhöhungen bevor. Per 1. April
2021 werden nicht nur die Richtwertmieten, sondern auch die Kategoriemieten
erhöht. Die Erhöhung der Kategoriemieten erfolgt immer dann, wenn die
kumulierte Inflation die 5%-Schwelle übersteigt. Dies trifft 2021
zufällig - wie bei den Richtwertmieten - auf den 1. April
zu.
Davon betroffen sind aber nicht nur die Kategoriemietzinse, sondern auch die zu den Betriebskosten zählenden Verwaltungshonorare für die Hausverwaltungen. In Summe sind 900.000 Mieterhaushalte oder knapp 2 Millionen Menschen betroffen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat
rechtzeitig vor Wirksamwerden der Mieterhöhungen eine Regierungsvorlage
zuzuleiten, die die vorgesehene Erhöhung der Kategoriemietzinse und damit
auch die Erhöhung der Verwaltungshonorare im Rahmen der Betriebskosen
für 2021 aussetzt sowie die Einrichtung eines Hilfsfonds für
Mietausfälle durch die Corona-Krise vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.