1285/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abg. Mag. Ruth Becher
Genossinnen und Genossen
betreffend Aussetzung der Erhöhung der Kategoriemietzinse und der Verwaltungshonorare

 

Die Corona-Krise trifft auch die Mieterhaushalte mit voller Wucht. Derzeit sind 970.000 Menschen arbeitslos oder in Kurzarbeit und die Bundesregierung verweigert seit Monaten die dringende Erhöhung des Arbeitslosengeldes oder die gesetzlich durchgehende Absicherung für Mietstundungen und Delogierungen.

Die Arbeiterkammer rechnet heuer mit Mietschulden für rund 48.800 österreichische Haushalte mit einem Mietenrückstandsvolumen von 83 Millionen Euro.

Damit drohen auch 48.000 Kündigungen von Wohnungen oder Räumungsklagen. Ein Hilfsfonds, dotiert mit 100 Millionen Euro, könnte hier Abhilfe schaffen.

In dieser prekären ökonomischen und sozialen Situation stehen jetzt auch noch die gesetzlich vorgesehenen Mieterhöhungen bevor. Per 1. April 2021 werden nicht nur die Richtwertmieten, sondern auch die Kategoriemieten erhöht. Die Erhöhung der Kategoriemieten erfolgt immer dann, wenn die kumulierte Inflation die 5%-Schwelle übersteigt. Dies trifft 2021 zufällig - wie bei den Richtwertmieten - auf den 1. April
zu.

Davon betroffen sind aber nicht nur die Kategoriemietzinse, sondern auch die zu den Betriebskosten zählenden Verwaltungshonorare für die Hausverwaltungen. In Summe sind 900.000 Mieterhaushalte oder knapp 2 Millionen Menschen betroffen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden



Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat rechtzeitig vor Wirksamwerden der Mieterhöhungen eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die vorgesehene Erhöhung der Kategoriemietzinse und damit auch die Erhöhung der Verwaltungshonorare im Rahmen der Betriebskosen für 2021 aussetzt sowie die Einrichtung eines Hilfsfonds für Mietausfälle durch die Corona-Krise vorsieht.“

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.