1287/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Kreditstundungen

 

Aus nicht verständlichen Gründen wurde im Jänner dieses Jahres, die im Vorjahr beschlossene 10-monatige Stundungsmöglichkeit für Kreditnehmer*innen von der Türkis-Grünen Regierung nicht verlängert. Dieser Umstand wurde vom zuständigen Justizministerium Ende Jänner auch medial bestätigt. Begründet wurde diese Vorgangsweise mit dem Hinweis, dass eine gesetzlich ermöglichte Kreditstundung „gravierende Eingriffe“ [1] und „einseitige finanzielle Belastung“[2] darstelle und daher unverhältnismäßig wäre.

Mit dem Ende der Stundungsmöglichkeit sind jedoch nicht nur zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Rückzahlungsraten, sondern auch durch Kreditzinsen und Spesen verbunden. Die Nichtregelung des Umgangs mit den Kreditzinsen stellt ein ein schwerwiegendes Versäumnis der Regierung dar. Es ist unverständlich, dass zwar eine Stundungsmöglichkeit der Kreditrückzahlungen in der Covid-Krise vorgesehen wurde, jedoch eine Regelung der damit verbundenen Zinsen und Gebühren völlig unberücksichtigt blieb.

Der für Konsumentenschutz zuständige Bundesminister sieht sich derweil nicht in der Verpflichtung, eine gesetzliche Regelung herbeizuführen und damit für die Kreditnehmer*Innen klare Bedingungen zu schaffen, sondern vielmehr in der Rolle des Beobachters. So erklärte er: „Ich werde ganz genau beobachten, ob die Regelung in der Praxis funktioniert. Falls nicht, werden wir uns andere, gesetzliche Maßnahmen überlegen."[3] Die Betroffenen, regte er an, sollen sich an das Konsumentenschutzministerium wenden, und stellte Hilfe in Aussicht. Zudem begrüßte er die virtuelle Bereitschaft der Banken, ihren Kunden „entgegenzukommen“: „Es ist sehr zu begrüßen, dass sich auch die Banken verpflichtet haben zu helfen, in diesen nach wie vor für viele Menschen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten.“[4]

Damit lässt er jedoch die Kreditnehmer*innen, die in der schwersten wirtschaftlichen Krise der Zweiten Republik dringend Unterstützung benötigen, ohne rechtliche Hilfe im sprichwörtlichen Sinne „ohne Schirm im Regen stehen“.

Für eine konkrete, planbare und überschaubare Vorgangsweise aller Beteiligten, also sowohl der Kreditnehmenden, als auch Kreditgebenden, wäre es notwendig gewesen, die gesetzliche Regelung der Kreditstundungen und jene der Handhabung, der mit dem Kredit verbundenen Zinsen, Gebühren und Spesen als Gesamtpaket im Sinne eines Schutzschirmes zu verabschieden. Dazu wollte man sich nicht durchringen. Die Bundesregierung und insbesondere die dafür zuständigen BMinister*innen für Justiz, Alma Zadic, (bzw. ihr Vertreter Vizekanzler Werner Kogler) und Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Rudolf Anschober, sind hinsichtlich einer erforderlichen raschen Regelung in die Pflicht zu nehmen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, wonach jene Zinsen, Gebühren und Spesen, die mit einer auf Grund der Covid-Krise gesetzlich geregelten Kreditstundung verbunden sind, durch die Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes nachträglich nicht erhöht werden dürfen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.



[1] Der Standard, Kreditstundungen: Galgenfrist für Schuldner läuft ab, 30. Jänner 2021, pt. 17.02.2021.

[2] Ibid.

[3] Viennat.at, Kreditstundungen wegen Krise: Anschober verspricht Hilfe, 1. Februar 2021, pt. 17. 02.2021.

[4] Ibid.