1288/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Aufrechterhaltung von fairen Rahmenbedingungen bei Kreditvergaben
Die Covid-Krise hat eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Menschen, die in Österreich leben, in eine Situation gebracht, kraft deren sie einen finanziellen Engpass erleiden und existenziell gefährdet sind. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben, wobei betont werden sollte, dass die finanziellen Mittel nicht bloß „sogenannte Überbrückungsgelder“ darstellen. Sehr oft sind es Innovationen, die realisiert werden sollen oder aber auch das Erfordernis einiger Renovierungsmaßnahmen, um nach der Covid-Krise das Unternehmen entsprechend attraktiv zu gestalten. Es braucht hier nicht näher auf die Gründe eingegangen zu werden, von Bedeutung ist einzig und alleine der Umstand, dass viele Menschen, die aktuell bei den Kreditinstituten um einen Kredit ansuchen, diesen nur zu wesentlich schlechteren Bedingungen gewährt bekommen als vor der Krise. Dies kann nicht akzeptiert werden. Banken, die ja in den allermeisten Fällen auch Kreditinstitute sind, haben mehr als eine wirtschaftliche Bedeutung, sie haben, wie auch in den Fällen des Zugangs zum Bargeld, eine soziale Verantwortung.
Die europäischen Gesellschaften haben in der großen Finanz- und Bankenkrise 2008 diese Verantwortung sehr wohl auch als eine wechselseitige wahrgenommen und sich entsprechend verhalten.
Aufgrund des Selbstverständnisses des Miteinanders und der Verwobenheit des Bank- und Kreditwesens mit der Wirtschaft und den Gesellschaften sollte auch derzeit ein faires Agieren der einzelnen Kreditinstitute erwartbar sein. Um dieses Vorgehen den einzelnen Bank- und Kreditinstituten zu erleichtern (siehe Aktiengesetz) ist eine gesetzliche Regelung der Kreditgewährung und der Zinsengestaltung naheliegend.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, mit den Kreditinstituten Spielregeln zu vereinbaren, die im Sinne der Rechtssicherheit gewährleisten, dass eine Kreditvergabe – wie in Zeiten vor der Pandemie - in der üblichen Praxis zu den bewährten Konditionen weitergeführt wird, um Wirtschaftstreibende und Private nicht zusätzlich finanziell zu belasten und somit als Katalysator für eine drohende Insolvenzwelle fungiert.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.