1292/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zivildienst - Sonderdienstfreistellung für Berufsvorbereitungen oder Ausbildungszwecke verlängern

 

Zivildienern steht im Rahmen des ZDG eine sog. Sonderdienstfreistellung für Berufsvorbereitungen oder Ausbildungszwecke von max. 2 Tagen zur Verfügung. Wie auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur angeführt ist, kann diese Sonderdienstfreistellung z.B. für Vorstellungsgespräche, Lehrabschlussprüfungen oder Aufnahmetests an Universitäten genutzt werden.1 Nicht umfasst und aufgrund der begrenzten Dauer von max. 2 Tagen auch kaum möglich ist derzeit u.a. die Teilnahme an Vorbereitungskursen für Aufnahmetests. Da viele Zivildienstleistende ihren Zivildienst zu einer Zeit ableisten, in der sie sich beruflich orientieren, sich für ein Studium oder eine andere weiterführende Ausbildung entscheiden, wäre es jedenfalls sinnvoll, den Zivildienst so auszugestalten, dass eine Berufsorientierung ermöglicht und ein Einstieg in eine anschließende Ausbildung gefördert wird. Zivildiensteinrichtungen genauso wie Zivildienstleistende selbst würden davon profitieren, da v.a. ehemalige Zivildiener mit einer medizinischen Ausbildung den Zivildiensteinrichtungen oft noch jahrelang als Ehrenamtliche erhalten bleiben. Je nach angestrebter Ausbildung bzw. Studium können vermehrt organisationsinterne Ressourcen für Zivildiener zur Vorbereitung auf Aufnahmetests zur Verfügung gestellt werden, was insbesondere jenen Personen zugute kommen würde, die sich kostspielige Vorbereitungskurse nicht leisten können. Dringend erforderlich wäre aber zumindest die Ausweitung der genannten Sonderdienstfreistellung, sodass zumindest eine Teilnahme an einem externen Vorbereitungskurs, z.B. für den MedAT, für Zivildiener fortan möglich ist.

1 https://www.zivildienst.gv.at/106/start.aspx#a2

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Anpassung des §23a Abs. 4a ZDG vorsieht, sodass Zivildienern fortan eine "Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu 5 Tagen" statt der bisher vorgesehenen 2 Tage zusteht. Vorbereitungskurse auf Aufnahmetests finden häufig geblockt, z.B. in den Osterferien, statt, daher erscheint eine Ausweitung der Sonderdienstfreistellung von 2 Tagen auf eine komplette Arbeitswoche sinnvoll und angemessen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.